Flüchtlinge Bezahlkarte für Asylbewerber vom Bundestag beschlossen

Ein Asylbewerber zeigt im Ankerzentrum eine der ersten bayerischen Bezahlkarten die er zuvor erhalten hat.
Ein Asylbewerber zeigt im Ankerzentrum eine der ersten bayerischen Bezahlkarten die er zuvor erhalten hat.

Der Bundestag hat eine Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen. Die überwiegende Anzahl der Mitglieder der Ampel-Fraktionen, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und die AfD stimmten am Freitag für das Gesetz, wie Parlamentspräsidentin Bärbel Bas (SPD) am Freitag sagte. Dagegen stimmten demnach die Unionsfraktion und die Gruppe der Linken. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf für eine bundesweite Regelung zur Bezahlkarte bereits Anfang März gebilligt.

Mit der Bezahlkarte können Geflüchtete Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens wie Lebensmittel bezahlen. Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, wird aber eingeschränkt; Überweisungen ins Ausland sollen ebenfalls nicht mehr möglich sein.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Karte in ihrer Parlamentsrede als Maßnahme im Kampf gegen die Schleuserkriminalität verteidigt. Sie sei „ein klares Nein, Sozialleistungen an Schleuser und Schlepper im Ausland zu überweisen“. Die Union warf den Grünen vor, die Bezahlkarte „verschleppt“ zu haben, wie der CSU-Politiker Stephan Stracke sagte. Der Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch entgegnete, dass die einheitliche Regelung überhaupt nicht nötig gewesen wäre.

Welche Erfahrungen mit der Bezahlkarte bei einem Pilotprojekt in Thüringen gemacht werden, lesen Sie hier.

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