Justiz Amokfahrt von Trier: Urteil gegen Fahrer teilweise aufgehoben

In Trier wurde am dritten Jahrestag der Tat der Opfer gedacht.
In Trier wurde am dritten Jahrestag der Tat der Opfer gedacht.

Das Urteil gegen den Mann, der vor drei Jahren in der Trierer Innenstadt mehrere Menschen überfahren hat, wobei fünf Menschen starben, ist vom Bundesgerichtshof (BGH) teilweise aufgehoben worden. Das hat der Anwalt eines Mannes, der bei der Tat seine Schwester verloren hat, gegenüber der Zeitung „Trierischer Volksfreund“ gesagt, die zuerst berichtet hat. Einer der Verteidiger des Mannes, der in der Pfalz lebende Anwalt Frank K. Peter, bestätigte der RHEINPFALZ, dass er ein Schreiben über die Entscheidung des BGH erhalten habe.

Dem Bericht nach hatten die beiden Verteidiger gegen das Urteil des Landgerichts Trier – eine lebenslange Haftstrafe – Revision eingelegt, und auch der Generalbundesanwalt hatte den Antrag gestellt, das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurück zu verweisen. Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft wurde nicht hinreichend geklärt, ob der Mann bei der Tat vermindert schuldfähig war.

Bericht beim „Trierischen Volksfreund“

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