Kriminalität Alfons Schuhbeck: BGH bestätigt Haftstrafe gegen Star-Koch

Alfons Schuhbeck.
Alfons Schuhbeck.

Die Verurteilung von Star-Koch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig. Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit. Das landgerichtliche Urteil sei unvollständig gewesen, „weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren“.

Damit blieb die Revision des heute 74-Jährigen überwiegend erfolglos. Ins Gefängnis muss Schuhbeck laut seinem Sprecher aber erst, wenn eine andere Kammer des Landgerichts rechtskräftig über die Einziehungsentscheidung entschieden hat.

Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust.

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