Bundestagswahl 54 Parteien können antreten

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Bei der Bundestagswahl am 26. September können 54 Parteien antreten. Das erklärte der Bundeswahlleiter am Freitag in Wiesbaden nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) hatte vor Gericht mit einer Beschwerde erreicht, dass sie antreten darf. Damit erhöht sich die Zahl der zugelassenen Parteien um eine. Zuvor waren 53 Parteien zugelassen worden. 19 Parteien waren vor Gericht erfolglos mit ihrer Beschwerde gegen ihre Nichtanerkennung geblieben. Zu den 54 Parteien, die antreten dürfen, sind solche, die bereits im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind, wie etwa CDU, CSU, SPD, FDP, Linke, Grüne, AfD, Freie Wähler und BVB/Freie Wähler.

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