Neustadt Von drohender Klage unbeeindruckt

Im Gewerbegebiet Nord soll der Baumarkt entstehen. Bauhaus will 20 Millionen Euro investieren.
Im Gewerbegebiet Nord soll der Baumarkt entstehen. Bauhaus will 20 Millionen Euro investieren.

Die Bauhaus AG will auf einem 30.000 Quadratmeter großen Grundstück im Gewerbegebiet Nord einen Baumarkt mit 15 Fachabteilungen – darunter ein „Stadtgarten“ (Gartenmarkt), eine Gartenhaus-Ausstellung und eine 3500 Quadratmeter große „Drive-in-Area“ – errichten (wir berichteten mehrfach). Rund 20 Millionen Euro will Bauhaus für den Haßlocher Fachmarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 15.000 Quadratmetern investieren. Die Stadt Neustadt lehnt die Ansiedlung eines Baumarkts in Haßloch ab, weil sie negative Auswirkungen auf die Neustadter Baumärkte und damit auf die Funktion von Neustadt als Mittelzentrum befürchtet. Der zum 1. Januar 2018 in den Ruhestand tretende Neustadter Oberbürgermeister Hans Georg Löffler (CDU) hatte bereits im Juni 2017 eine Klage gegen das Haßlocher Vorhaben nicht ausgeschlossen. Lorch: Vorliegende Gutachten müssen überprüft werden Die Gemeinde Haßloch hat in den vergangenen Monaten unbeeindruckt davon ihre Vorbereitungen zur Ansiedlung eines Baumarkts vorangetrieben. Im Sommer dieses Jahres fand ein weiteres öffentliches Beteiligungsverfahren statt, bei dem zum einen Haßlocher Bürger sowie zum anderen Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Bebauungsplans „Nördlich des Bahndamms“ Stellung beziehen konnten. Eine solche Änderung ist erforderlich, um einen Baumarkt ansiedeln zu können. Von Bürgerseite habe es keine Einwände gegeben, teilte die Gemeindeverwaltung auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Allerdings seien von der Stadt Neustadt, der Industrie- und Handelskammer Pfalz sowie vom Verband der Region Rhein-Neckar Stellungnahmen mit Bedenken eingegangen. Laut Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) wurden Bedenken formuliert, die sich auf Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung beziehen. Diese würden derzeit mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd erörtert – was erfordere, dass auch die vorliegenden Gutachten überarbeitet und überprüft werden müssten. Lorch geht davon aus, dass dieser Prozess bis Februar 2018 abgeschlossen sein wird. Wie es danach weitergehe, werde vom Ergebnis dieser Gespräche abhängen. Haßlocher Sicht: Vorhaben mit Raumordnung vereinbar Bei den Gutachten handelt es sich zum einen um eine Untersuchung, die der Vorhabenträger Cosmos Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH (Mannheim) in Auftrag gegeben hatte. Die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (Ludwigsburg) erstellte eine „Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Bauhaus-Bau- und Heimwerkerfachmarktes in Haßloch“ und kam darin unter anderem zum Schluss, dass das Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung und dem Haßlocher Einzelhandelskonzept vereinbar sei. Umsatzeinbußen hätten die beiden Neustadter Baumärkte (Globus und Hela) von einem Bauhaus-Fachmarkt in Haßloch zwar zu erwarten, jedoch nicht in dem von Neustadt befürchteten Ausmaß. Im „Weinstraßen-Zentrum“ werde der Haßlocher Fachmarkt zu keiner Gefährdung der Baumarkt-Standorte führen. Lorch hatte in der Vergangenheit mehrfach betont, dass in einer Kommune mit mehr als 21.000 Einwohnern ein Bedarf für einen Baumarkt bestehe. Neustadter Sicht: Baumarkt ist zu groß dimensioniert Zum anderen handelt es sich um ein Gutachten des Büros „Markt und Standort“ (Erlangen), das die Stadt Neustadt ihrerseits in Auftrag gegeben hat. Es kommt unter anderem zu dem Schluss, dass der Haßlocher Baumarkt zu groß dimensioniert sei. Bei Artikeln, die es auch in der Innenstadt zu kaufen gibt, würde er ein Viertel seines Umsatzes in Neustadt generieren und bei seinem Kernsortiment 42 Prozent seiner Umsätze aus Neustadt abziehen. Geltend gemacht wurde auch, dass mit dem Haßlocher Baumarkt das Kongruenzgebot verletzt werde. Dieses besagt, dass die zulässige Verkaufsfläche eines Einzelhandelsgroßprojektes auf die Einwohnerzahl der Standortgemeinde und deren Verflechtungsbereich abgestimmt werden soll, um dem Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar zu entsprechen. Gemeinde will Änderung des Bebauungsplans vor Sommer 2018 Das Thema Baumarkt sei zwischen Haßloch und Neustadt bei verschiedenen Gelegenheiten thematisiert worden, aber ein abschließendes Gespräch mit dem Neustadter Oberbürgermeister habe es in dieser Sache noch nicht gegeben, so Lorch. Ein solches sei aber auf jeden Fall vorgesehen – und zwar dann, wenn das Ergebnis der Überprüfung der angesprochenen Gutachten vorliege. Dieses Ergebnis werde Gesprächsgrundlage sein, so Lorch. Die Gemeinde gehe nach wie vor davon aus, dass das Projekt realisiert wird. Wegen der Entwicklungen der vergangenen Monate sei es aber zu einer zeitlichen Verzögerung gekommen. Ursprünglich hatte die Bauhaus AG eine Eröffnung des Haßlocher Fachmarkts für Frühjahr 2018 angepeilt – ein Termin, der nun auf keinen Fall zu halten sein wird. Für einen möglichen Baustart ist die angesprochene Änderung des Bebauungsplans „Nördlich des Bahndamms“ notwendige Grundlage für das Bauvorhaben. Nach Aussage von Bürgermeister Lorch soll die Änderung des Bebauungsplans vor der Sommerpause verabschiedet und somit die bauliche Grundlage geschaffen werden. Parallel dazu könne dann das Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden, so Lorch. Unabhängig davon laufen die Arbeiten zur weiteren Erschließung des Gewerbegebiets „Nördlich des Bahndamms“. Mitte September hat planmäßig der Bau der Fritz-Karl-Henkel-Straße begonnen, die über das Gelände des geplanten Baumarkts führt (wir berichteten). Nach Mitteilung der Bauverwaltung wurden bisher die Kanalisation sowie einige Sickermulden hergestellt. Als nächstes sollen die Gas- und Wasserleitungen verlegt werden. Hierfür sollte es allerdings nicht kälter als 5 Grad Celsius sein. Neustadt: Klage gegen Projekt nach wie vor möglich Ob Neustadt den Klageweg beschreiten wird, könne er nicht beurteilen, so der Bürgermeister. Ungeachtet dessen werde die Änderung des Bebauungsplanes unter Beachtung aller rechtlicher Aspekte erfolgen, um bei einem eventuellen Klagefall keine Angriffsfläche zu bieten. Auf Anfrage der RHEINPFALZ sagte die Pressesprecherin der Stadt Neustadt, Dagmar Staab, nach wie vor bestehe die Absicht Neustadts, gegen das Vorhaben in Haßloch zu klagen. Auch wegen des Wechsels auf dem Sessel des Oberbürgermeisters – zum 1. Januar 2018 folgt Marc Weigel (FWG) auf Hans Georg Löffler (CDU) – seien noch keine entsprechenden Schritte unternommen worden.

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