Landau
Verbot von unangemeldeten „Spaziergängen“ verlängert
Anlass des Verbots sind wiederholte Zusammenkünfte in allen drei Gebietskörperschaften, für die in den sozialen Netzwerken unter anderem durch die Gruppe „Freie Pfälzer“ geworben wird, die der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz kritisch sieht. In Landau hatten Fahnenträger einer Reichsbürger-Gruppe einen solchen „Spaziergang“ angeführt.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dietmar Seefeldt und Fritz Brechtel (alle CDU) betonen, dass ausschließlich nicht angemeldete Versammlungen betroffen sind. Vereinzelt aufkommende Kritik an dem Verbot auch aus der Mitte der Gesellschaft könnten sie nicht nachvollziehen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
CDU-OB von Pirmasens schätzt Lage anders ein
Wie berichtet, hat Pirmasens mit Oberbürgermeister Markus Zwick (CDU) Bedenken gegen ein generelles Verbot der angeblichen Spaziergänge. Eine Versammlung könne laut Versammlungsgesetz nur verboten oder aufgelöst werden, „wenn erkennbar ist, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet ist“. Inzwischen erwägt Pirmasens, wegen der hochansteckenden Omikron-Mutante des Coronavirus ein Maskengebot für Montagspaziergänge zu erlassen.
Die drei Südpfälzer Verwaltungschefs schätzen die Lage anders ein und berufen sich unter anderem auf das Verwaltungsgericht in Karlsruhe, das zur Überzeugung gelangt ist, dass unangemeldete „Spaziergänge“ bewusst die Anmeldeerfordernis und damit auch mögliche Auflagen umgehen. Das VG hatte seine Entscheidung unter dem Aktenzeichen 3 K 4579/21 am 22. Dezember nur in Auszügen veröffentlicht; der Volltext liegt noch nicht digital vor.
Versammlung muss angemeldet sein
„Das Versammlungsrecht sichert es den Bürgerinnen und Bürgern zu, sich zu versammeln“, betonen die drei Südpfälzer. Doch mit diesem Recht seien auch Pflichten verbunden, beispielsweise die, eine Versammlung mindestens 48 Stunden vorher bei der Versammlungsbehörde anzumelden. Dies ist keine Kann-Bestimmung, wie oft kolportiert wird. Dabei muss dann auch benannt werden, wer die Versammlung leitet. Die Anmeldung soll sicherstellen, dass sich die Behörden vorbereiten können. Geregelt ist dies im Versammlungsgesetz des Bundes in den Paragrafen 14 folgende.
Wer eine Versammlung bewusst nicht anmelde, um behördliche Auflagen wie die Maskenpflicht zu umgehen, handele weder demokratisch noch freiheitlich. „Aus unserer Sicht ist es perfide, eine Versammlung nicht einmal Versammlung zu nennen und sich dann auf die Versammlungsfreiheit zu beziehen“, so Hirsch, Seefeldt und Brechtel. Es werde versucht, „unsere rechtsstaatliche Grundordnung zu umgehen, wo diese verpflichtet, und sich gleichzeitig auf die Ordnung zu berufen, wo sie einen selbst schützt. Das passt nicht zusammen“.
„Keine Spaziergänge, sondern Kundgebungen“
Die drei CDU-Politiker betonten am Montag, dass sie Verständnis dafür hätten, dass die Menschen ihre Ängste und Unzufriedenheit über Corona-Maßnahmen öffentlich machen wollten. Das dürften sie auch, aber nur mit Anmeldung. Bei den „Corona-Spaziergängen“ handele es sich aber „gerade nicht um Spaziergänge, also um zufällige Treffen“. Der Charakter einer Kundgebung werde unter anderem durch die Ankündigung in den sozialen Netzwerken klar erfüllt.
Nach Einschätzung der drei Verwaltungschefs lassen der „aktuelle Pandemie-Verlauf und ganz besonders die Omikron-Variante“ es nicht zu, „dass es zu unkontrollierten Menschenansammlungen kommt, vor allem nicht von Gruppen, die den Corona-Schutzmaßnahmen der Regierung kritisch gegenüberstehen“. Sie kündigten an, bei angemeldeten Versammlungen klare Regeln zu erlassen. Offenbar solle dies durch die Nicht-Anmeldung gezielt umgangen werden.
Montagabend bleibt ruhig
Am Montagabend, 27. Dezember, hatten sich ab 18 Uhr zwar etwa 60 Menschen in Kleingruppen auf dem Rathausplatz, in der Einmündung der Trappengasse und der Kronstraße versammelt, aber sie haben sich nicht zu einem Zug formiert und auch keine Kerzen oder Lichter entzündet, wie an den Montagen zuvor. Die Polizei war mit etwa zwei Dutzend Beamten vor Ort und sprach alle Passanten, die sich eine Weile auf dem Platz oder an seinen Rändern aufhielten, freundlich auf das Versammlungsverbot an. Um 18.30 Uhr wies sie mit Lautsprecherdurchsagen nochmals darauf hin und forderte dazu auf, den Platz zu verlassen. Andernfalls könnten weitere Maßnahmen ergriffen werden. Das schien zwar wirkungslos zu bleiben, aber es gab bis gegen 18.45 Uhr auch keinen Grund zum Einschreiten.
