Bann Wiederkehrende Beiträge kommen

Bald zahlen alle Gründstücksbesitzer wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau in Bann.
Bald zahlen alle Gründstücksbesitzer wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau in Bann.

Mit vier Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat Bann die Satzung zur Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau. Die Nein-Stimmen kamen aus der FWG-Fraktion.

Bisher wurden in Bann Ausbaubeiträge in Form von Einmalbeiträgen erhoben, das heißt, nur die Grundstückseigentümer an der ausgebauten Straße mussten dafür bezahlen. Bei den wiederkehrenden Beiträge (WKB) zahlt der gesamte Ort.

Wie Ortsbürgermeister Stephan Mees (CDU) erläuterte, gibt es hiervon jedoch Ausnahmen. Die neue Satzung sehe eine Verschonungsfrist vor: Grundstücksbesitzer, die nicht lange zurückliegend für den Ausbau ihrer Straße aufgekommen seien, müssen eine gewisse Zeit keine WKB zahlen.

Weiter würde die Satzung einen Gemeindeanteil von 30 Prozent an den Baukosten vorschreiben, die restlichen 70 seien von den beitragspflichtigen Eignern zu leisten. Die Satzung würde rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden. Dadurch bekäme die Ortsgemeinde 15.000 Euro vom Land für die Grundstückserfassung. Sollte der Rat dies nicht so beschließen, würde dieser Zuschuss verloren gehen. Aufgrund der Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes sei die Gemeinde ohnehin verpflichtet, spätestens zum 1. Januar 2024 nur noch WKB zu erheben.

Richard Roschel (FWG) hatte hierfür kein Verständnis. Ihn störe, wie das Land vorgehe. Es habe einen Beigeschmack von Diktatur, wenn die Kommune die WKB einführen müsse. Jan Schneider (CDU) sah es ähnlich, forderte jedoch dazu auf, die Satzung in der vorliegenden Form wegen des Zuschusses zu beschließen. Die Mehrheit folgte seinem Aufruf.

x