Kreis Kaiserslautern Wer was entscheidet

Die zuständige Behörde für den Rettungsdienst, die Kreisverwaltung, legt den Standort für eine Rettungswache fest, so die Erste Kreisbeigeordnete Gudrun Heß-Schmidt. Dieser wird in der Folge durch das Innenministerium bestätigt und im Landesrettungsdienstplan fixiert. Heß-Schmidt: „Die Festlegung basiert auf rein sachlichen und fachlichen, nicht politischen Gründen. Dabei sind möglichst sich ergebende Synergien wie hier die Mitbenutzung der Rettungswache durch die SEG-Betreuung des Katastrophenschutzes mit einzubeziehen.“ Die Entscheidungsfindung basiert auf Paragraf 4 Absatz 6 des Rettungsdienstgesetzes. Der Landesrettungsdienstplan sieht vor, dass die „zuständigen Behörden bei der Aufgabenerfüllung neutral, selbstständig und unabhängig sein“ müssen. Entscheidungen müssen stets „sach- und fachgerecht“ sein. Gefragt ist der Kreistag, wenn es ums Geld geht. Heß-Schmidt: „Der Bau einer Rettungswache muss immer von einem Landkreis, in dessen Gebiet sie gebaut wird und die er nicht selbst baut, zu 75 Prozent mitfinanziert werden.“ Eine politische Entscheidung, wo und ob gebaut wird, ist nicht durch den Landkreis zu treffen. Doch die wirtschaftliche Entscheidung wird – wenn alle Berechnungen erfolgt und geprüft sind – dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Dazu gehört beispielsweise die Frage, ob der Landkreis selbst baut, und an die den Rettungsdienst betreibende Organisation vermietet oder ob die Organisation baut und 75 Prozent Finanzierung erhält. „Hierüber wird und kann nur der Kreistag entscheiden.“ (dre)

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