Kreis Kaiserslautern Streit um Bauleitplanung

Der Gemeinderat Olsbrücken hat in seiner jüngsten Sitzung erhebliche Bedenken gegen die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Otterbach geäußert. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung versagte das Gremium die Zustimmung zur Vorlage. Zwei Ratsmitglieder enthielten sich.

Ortsbürgermeister Peter Hesch (CDU) informierte, dass laut Verbandsgemeinderat nur Flächen mit einer Windgeschwindigkeit (auch „Windhöffigkeit“) von 5,8 Metern pro Sekunde in 100 Metern über dem Grund Berücksichtigung finden sollen. Daher ist der Gebietskomplex 2 östlich von Olsbrücken und nördlich von Hirschhorn als Sondergebiet für Windräder hinfällig, obwohl diese Flächen im Standortkonzept als „gut geeignet“ klassifiziert worden waren, sagte Hesch. Gemäß seiner Aussage haben die Ministerien zudem erklärt, dass es keine bindenden Vorgaben gebe. Diese Ausführungen bestärkten den Rat, dass das Gebiet 2 nicht aus der Teilfortschreibung herausgenommen werden dürfe. „Die Ausführungen der Ministerien habe ich an Verbandsbürgermeister Westrich übergeben“, so Ortsbürgermeister Hesch. Geschlossen akzeptierten die Fraktionen hingegen die Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans (ROP). „Relevant ist lediglich die Änderung, dass das Gebiet der bestehenden Windkraftanlagen aus dem ROP herausgenommen wurde“, sagte Hesch. „Da ein Bebauungsplan vorliegt, ist die Bebaubarkeit der Windräder zulässig und gesichert.“ Einer Änderung des Bebauungsplanentwurfs „Schößbusch“ stimmte das Ratskollegium in allen Punkten einmütig zu. Der erweiterte Geltungsbereich und der Rückbau einer Windkraftanlage wurden abgesegnet. Die Veränderung der Baugrenzen von vormals 35 Meter Radius auf 58 begründe sich durch die größeren Flügeldurchmesser der Anlage und eine Erhöhung von 100 auf 200 Meter. In den Planentwurf des Windparks „Schößbusch“ wurde der Bürgerinitiative der Nachbargemeinde Niederkirchen-Wörsbach Einblick gewährt. Zum Antrag der SPD, Regularien für die Parkflächen auf dem Dorfplatz einzuführen, schlug Hesch vor, dieses Anliegen mit der Verwaltung zu klären, da das Areal im Besitz der Verbandsgemeinde stehe. Bereits 2001 und 2012 habe der Rat über eine Parkraumregelung diskutiert, jedoch die Eigentumsrechte nicht geklärt. Wie es heißt, stehen der Pavillon und die Brunnenanlage der Gemeinde nicht auf kommunalem Gelände. (ige)

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