Kreis Kaiserslautern Steter Kampf gegen Windmühlen

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Das Thema Windkraft sorgt immer wieder für Emotionen, besonders wenn Windräder in der Nähe des eigenen Wohnorts im Gespräch sind. So auch in Neuhemsbach, wo sich eine Bürgerinitiative dagegen gegründet hat. Der Orts- sowie der VG-Bürgermeister von Enkenbach-Alsenborn und das Planungsbüro stellen klar, dass gerade mit der Ausweisung von Flächen Wildwuchs verhindert wird.

Ein eigentlich unauffälliges Fleckchen Land südlich von Neuhemsbach ist das Objekt, an dem sich die Gemüter erhitzen. Diese Fläche im Wald, auf Enkenbach-Alsenborner Gemarkung, ist im Vorentwurf zum Teilflächennutzungsplan der Verbandsgemeinde als mögliches Gebiet für Windkraft ausgewiesen. So hat es der VG-Rat im Dezember 2016 beschlossen, der Plan wurde für Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Vor allem Neuhemsbacher Bürger, wie auch der Ortsbürgermeister Armin Obenauer (CDU), sind jedoch nicht begeistert von diesen Plänen. In der jüngsten Ortsgemeinderatssitzung Mitte Februar hielt Nicolaus Gauger, Mathematik-Professor an der Uni Kaiserslautern und Neuhemsbacher Bürger, einen Vortrag, in dem er sich vehement gegen Windkraft dort aussprach und vor allem den Ortsbürgermeister von Enkenbach-Alsenborn, Jürgen Wenzel (CDU), und das mit der Planung beauftragte Büro igr angriff. Die Zwänge einer Gemeinde macht Raum- und Umweltplaner Hartmut Jopp von igr deutlich. „Wenn eine Gemeinde eine Steuerung von Windkraft will, dann geht dies nur über den Flächennutzungsplan, und zwar indem darin Ausschlussgebiete festgelegt werden.“ Denn legt sie keine möglichen Flächen fest, ist die Errichtung prinzipiell überall außerhalb von Ortschaften möglich, „und die Gemeinde hat keinen Einfluss mehr darauf“, macht Jopps Kollegin Tina Lüer, Geografin, deutlich. Durch den Landesentwicklungsplan LEP IV sind die Verbandsgemeinden aufgefordert, in den Flächennutzungsplänen Flächen für Windkraft auszuweisen, laut Bundesgesetz sollen dies zwei Prozent des Landes sein. „Weisen sie keine Flächen aus, kann ein Projektor direkt beim Landkreis einen Bauantrag für einen für ihn interessanten Ort stellen“, erläutert Jopp. Da die Kreisverwaltung weiß, dass die VG mit dem Flächennutzungsplan (FNP) beschäftigt ist, stellt sie solche Anträge derzeit zurück, ergänzt Wenzel. Stellt die VG den Flächennutzungsplan jedoch so auf, dass gar keine oder kaum mögliche Gebiete für Windkraft darin sind, kann ihr „Verhinderungsplanung“ vorgeworfen werden, „und damit ist der FNP nicht rechtsbindend!“, zeigt Jopp die Gefahr auf, wenn sich eine Kommune gänzlich vor der Windkraft drücken will. „Wir stellen ja den FNP gerade deswegen auf, um Wildwuchs zu verhindern!“, betont VG-Bürgermeister Andreas Alter (SPD). Dass Artenschutz, Lärm, Schatten- und Eiswurf nicht außer Acht gelassen werden – wie unter anderem von der Bürgerinitiative vorgeworfen –, sondern im Ablauf erst später vorgesehen sind, erklärt Lüer. „Zuerst gucken wir, wo Windenergie möglich ist.“ Laut VG-Ratsbeschluss muss ein Abstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung eingehalten werden, „empfohlen sind derzeit 800“. Zum Aussiedlerhof Randeckerhof sind diese 1000 Meter eingehalten, zum Gestüt Randecker sind es laut Obenauer aber nur 500 Meter. „Das liegt im Außenbereich, in dem die Besitzerin als landwirtschaftlich Privilegierte bauen durfte“, erklärt Wenzel – und ergänzt, dass sie den Hof deshalb eigentlich gar nicht für geplante Seminare, deren Besucher sich an Windrädern stören könnten, nutzen dürfte. Im nächsten Planungsschritt wird laut Lüer der Naturschutz berücksichtigt, weshalb in der VG Enkenbach-Alsenborn die Mehlinger Heide und der Naturpark Pfälzerwald komplett rausfallen. „Das Land will nicht nur die Kernzone ausschließen, wie es noch im LEP IV steht.“ Nach diesen Kriterien bleiben nur noch zwei kleine Flächen übrig: eine im Westen beim ZAK, wo schon drei Windräder stehen, und eben jene bei Neuhemsbach. „Mindestens drei sollten es dort auch sein, um Verspargelung entgegen zu wirken“, sagt Wenzel. Kommt nun ein Investor, dann geht es in die Detailplanung und er muss Gutachten „zu Artenschutz, Lärm et cetera einholen und bezahlen“. Zudem muss er eine Bürgschaft für den Rückbau geben, denn Windkraft gilt als „Übergangstechnik für 20, 30 Jahre“. Ausgleichsflächen für Rodungen sind vorgeschrieben, bei Vogelzug und anfliegenden Fledermäusen schalten moderne Windräder automatisch ab. Die derzeit ausgewiesene Fläche liegt bis auf einen kleinen Teil auf Enkenbach-Alsenborner Gemarkung, der Neuhemsbacher Teil ist Staatswald. Als Pachteinnahme hätte die Gemeinde rund 20.000 Euro, schätzt Wenzel. „Aber wir haben jährlich auch Kosten von 70.000 Euro für den Wald“, lässt er nicht unerwähnt. |gzi

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