Ramstein-Miesenbach / Landstuhl RHEINPFALZ Plus Artikel Recyclingbetrieb soll ehemaliges Raiffeisengelände nutzen

Das frühere Raiffeisengelände bei Landstuhl – hier ein Foto des Bauzentrums aus dem Jahr 2005 – lag jahrelang brach.
Das frühere Raiffeisengelände bei Landstuhl – hier ein Foto des Bauzentrums aus dem Jahr 2005 – lag jahrelang brach.

Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion hat der Stadtrat von Ramstein-Miesenbach in seiner Onlinesitzung den Bebauungsplan „Ehemaliges Raiffeisengelände“ beschlossen. Ein Baggerbetrieb, der auch Baustoffe recycelt und Schüttgüter vertreibt, soll das Gelände neben der Landstuhler Bahnstrecke künftig nutzen. Die SPD lehnt dies ab.

Das Areal grenzt zwar unmittelbar an Landstuhl an, gehört aber zur Ramsteiner Gemarkung. Der Ramsteiner Stadtrat hatte bereits 2019 für den Bebauungsplan vor den Toren Landstuhls einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, das brachliegende Betriebsgelände des ehemaligen Raiffeisenmarkts wieder einer gewerblichen Nutzung zuzuführen, wie Stadtbürgermeister Ralf Hechler (CDU) erläuterte. Vorgesehen sei die Betriebsverlagerung eines Baggerbetriebs, der Erdbau- und Abbrucharbeiten ausführt, Container vermietet und Schüttgüter vertreibt. Neben Brechen, Schreddern und Sieben von Material ist auch die Produktion und Lagerung von Recycling-Baustoffen geplant.

Stadt Landstuhl fordert Lärmschutzwall

Der Stadtrat hatte sich nun mit den während der Auslegungsfrist eingegangenen Stellungnahmen der Behörden zu befassen. Die von den Behörden vorgebrachten Bedenken machten keine Änderung der Planung nötig, erläuterte Planer Rainer Martin vom Büro MWW aus Ramstein-Miesenbach. Und aus der Bevölkerung seien keine Bedenken gegen den Bebauungsplan eingegangen. Die von der Stadt Landstuhl erhobene Sorge hinsichtlich der Staubentwicklung und Lärmbelästigung soll mit der Festsetzung, dass ein Schallschutzwall errichtet werden muss, ausgeräumt werden. Vor der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, also der Rechtskräftigkeit des Bebauungsplans, müsse die Bundesimmissionsschutzgenehmigung vorliegen, erläuterte Hechler. Darin werde einiges geklärt, sagte er.

SPD befürchtet Verstöße gegen Vorschriften

Matthias Hammerschmidt (SPD) war trotzdem dagegen und erklärte die ablehnende Haltung seiner Fraktion damit, dass bereits zwei ähnliche Firmen in Ramstein-Miesenbach ansässig seien, die sich „schon Jahre“ nicht an die gesetzlichen Vorschriften hielten. Auch die Behörden kämen nicht dagegen an. Thomas Layes (CDU) entgegnete, dass man „nicht Äpfel mit Birnen vergleichen“ könne. Was den umstrittenen Recyclinghof Ramstein angehe, gebe es keine so strengen Vorschriften wie im Bebauungsplan „Ehemaliges Raiffeisengelände“.

Hechler betonte, dass man sich lange Zeit über die Planung des Sondergebiets Gedanken gemacht habe. Die Überwachung, ob die Vorschriften alle eingehalten werden, obliege der Kreisverwaltung und der SGD Süd. „Was in der Planung durch Auflagen möglich ist, wird gemacht“, so der Bürgermeister.

Mit dem Satzungsbeschluss wurde gleichzeitig ein Durchführungsvertrag, ebenfalls gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, beschlossen. Der Vertrag verpflichtet die Firma, eine Reihe von Vorschriften einzuhalten.

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