Kreis Kaiserslautern Ralph Straus von Aufgaben als Beigeordneter entbunden

Der Hütschenhausener Ortsbürgermeister Ralf Leßmeister musste seinen Beigeordneten Ralph Straus (beide CDU) von dessen Aufgaben entbinden. Grund hierfür ist ein Paragraf in der Gemeindeordnung, der diese Tätigkeit in Verbindung mit seinem Beruf bei der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach untersagt.

Ehrenamtlicher Bürgermeister – und auch Beigeordneter – darf nicht sein, wer gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zuständigen Verbandsgemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbands, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht. Das sieht die Gemeindeordnung vor. Und genau das trifft auf Ralph Straus zu, der beim Bauhof der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach arbeitet. Somit ist die Ernennung nach dem Landesbeamtengesetz wegen Unvereinbarkeit des Ehrenamtes und der beruflichen Tätigkeit nichtig. Leßmeister war gehalten, seinen Beigeordneten von seiner Aufgabenwahrnehmung und Vertretung zu entbinden. „Zur Zeit der Ernennung hatten weder die Kommunalaufsicht, noch die Verwaltung oder ich diesen Paragrafen der Gemeindeordnung auf dem Schirm“, sagte Leßmeister gestern der RHEINPFALZ. Auch nicht sein Vorgänger und Ratsmitglied Hans-Joachim Becker (SPD), der nun Beschwerde eingelegt hatte. „Auf der einen Seite bin ich froh, dass diese Unvereinbarkeit erkannt wurde, auf der anderen Seite hätte ich mir gewünscht, dass der Beschwerdeführer die Angelegenheit wenigstens einmal vorab mit mir persönlich erörtert hätte“, meinte Leßmeister. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, weil der noch nicht ernannte Erste Beigeordnete Hermann Jung (CDU) nach wie vor nach seinem schweren Unfall (wir berichteten) im Krankenhaus liege, dort glücklicherweise auf dem Wege der Besserung sei und auf einen Rehaplatz warte. Ralph Straus habe sich laut Leßmeister in den vergangenen zwei Monaten „über die Maßen“ für die Gemeinde engagiert und einen hervorragenden Job gemacht. Sein Fall ist im Übrigen anders gelagert als der von Angelika Bottin. Die SPD-Politikerin durfte, wie berichtet, ihre Mandate im Gemeinderat Steinwenden und im VG-Rat Ramstein-Miesenbach nicht wahrnehmen, weil sie als Betreuerin von Kindern der Steinwendener Grundschule Angestellte der VG Ramstein-Miesenbach ist und dabei überwiegend geistige Arbeit verrichtet. Bei Straus wiederum handelt es sich überwiegend um eine körperliche Tätigkeit, weshalb er wohl Mitglied im Gemeinderat bleiben darf. Dies wird derzeit noch von der Kommunalaufsicht geprüft. Ralf Leßmeister strebt eine rechtlich einwandfreie Vertretungsregelung in der Besetzung des Beigeordnetenamts an. Welche, möchte er in den nächsten Wochen präsentieren, wie er gestern sagte. (ssl)

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