Kreis Kaiserslautern Kostenfragen geklärt

Zugestimmt hat der Ortsgemeinderat Otterbach in seiner Sitzung am Dienstag dem Abschluss einer Vereinbarung zum gerade angelaufenen Ausbau der Kreisstraße 62 in der Ortsdurchfahrt. Dabei geht es um die Teilung der Kosten zwischen dem Landkreis, der Gemeinde und den Verbandsgemeindewerken.

Laut dieser Vereinbarung muss die Gemeinde Otterbach für die Fußgängerwege und Seitenflächen, für die Gestaltung der Bushaltestellen, für die Längsparkplätze entlang der Baustrecke sowie für die temporären Zufahrten zu den verschiedenen Märkten und Dienstleistern entlang der Ausbaustrecke zahlen. Die Kosten dafür sollen rund 522.000 Euro betragen. Ein Dorn im Auge sind der CDU die Kosten für die temporäre Zufahrt zu den Märkten. Ortsbürgermeister Herbert Matz (SPD) spricht dabei von etwa 1500 bis 2000 Euro. Nach Auffassung der Christdemokraten sollten diese Aufwendungen in voller Höhe der Landesbetrieb Mobilität (LBM) tragen. „Wir haben Wert darauf gelegt, dass die Märkte immer erreichbar sind“, betonte jedoch Matz. Deshalb sei die Ortsgemeinde auch in der Pflicht, Kosten dafür zu übernehmen. Hinzu kommt ein Anteil an den Kosten für Planung, Ausschreibung und Vergabe. CDU-Fraktionschef Jürgen Metzger machte darauf aufmerksam, dass der letzte Bauabschnitt entgegen der Ansicht des Ortsgemeinderates geplant worden sei. Diesbezüglich sieht auch Matz noch Handlungsbedarf. Das Thema soll in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses aufgegriffen werden. Der Fuß- und Radweg im Ottertal zum Spielplatz hin wird saniert. Der Rat vergab die Arbeiten zum Preis von 7825 Euro an ein Tiefbauunternehmen in Thaleischweiler-Fröschen. Matz informierte, dass das beauftragte Tiefbauunternehmen den Beginn der Ausbauarbeiten in der Von-Bodelschwingh-Straße in dieser Woche festlegen werde. Die Anregung der SPD, in der Konrad-Adenauer-Straße eine Behelfsampel für Fußgänger während der Bauphase in der Kreisstraße aufzustellen, wird die Gemeinde an die Straßenverkehrsbehörde weiterleiten. Der Bebauungsplan „Rambusch“ wird im Bereich der gewerblichen Bebauung geändert. Das Baufenster wird vergrößert, um eine bessere Nutzung zu ermöglichen.

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