Niederkirchen Keine Tiny Houses wegen fehlender Dachneigung?

Das typische Flachdach der Tiny Houses könnte zum Problem für das Bauvorhaben werden.
Das typische Flachdach der Tiny Houses könnte zum Problem für das Bauvorhaben werden.

Auf einem knapp 450 Quadratmeter großen Grundstück in der Straße am Burgberg in Niederkirchen könnten bald zwei Tiny Houses (auf Deutsch: „winzige Häuser“) gebaut werden. Der Gemeinderat hat dem Vorhaben zugestimmt – obwohl die Verwaltung Vorschriften nicht beachtet sieht.

Der Niederkirchener Ortsgemeinderat gab in seiner jüngsten Sitzung grünes Licht für eine Bauvoranfrage und für die notwendige Änderung des Bebauungsplans. Damit votierte das Gremium gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung, die sich wegen der im Bebauungsplan gültigen Vorschriften gegen das Bauvorhaben ausgesprochen hatte.

Wie Ortsbürgermeister Wolfgang Pfleger ausführte, liege das Problem im wesentlichen bei den vorgeschriebenen Dachformen. Im Bereich Sonnenstraße seien bislang konventionelle Dächer mit geneigten Dachflächen vorgeschrieben. Die Tiny Houses hätten jedoch Flachdächer. Aus Sicht der Bauabteilung der Verbandsgemeinde sei das ein Ausschlusskriterium.

Aufgeschlossen für neue Wohnformen

Diese Auffassung vertraten die Ratsmitglieder nicht. Vielmehr müsse man in der heutigen Zeit aufgeschlossen für neue Wohn- und Gebäudeformen sein. Hinzu komme, dass das Grundstück, das sich im Eigentum der Ortsgemeinde befindet, nach einer Teilung für ein konventionelles Einfamilienhaus eigentlich zu klein sei. „Die Kommunalaufsicht macht uns bei unserer Haushaltsplanung jedes Jahr Vorschriften, dass wir unsere Einnahmemöglichkeiten nicht voll ausschöpfen würden, und zwingt uns dazu, die Steuer zu erhöhen – und hier sollen wir eines unserer letzten Baugrundstücke nicht verkaufen können, weil die Dachneigung nicht stimmt“, gab Pfleger zudem zu bedenken.

Der Ortsgemeinderat möchte den Bauplänen für die beiden winzigen Häuser auf jeden Fall zustimmen – auch wenn die Bauabteilung bei der Kreisverwaltung letztlich über das Bauvorhaben zu entscheiden hat.

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