Kommentar Kein echtes Interesse?

Zuschüsse für einen Bürgerbus einzustreichen, der dann nicht genutzt werden kann, da nicht erreichbar: Das geht gar nicht.

Dass Bürgerbusse während der Hochzeit der Corona-Pandemie ihre Dienste aussetzten, ist verständlich. Die ehrenamtlichen Fahrer sind ebenso wie die große Mehrzahl der Fahrgäste meist schon im Rentenalter und gehören daher alle zur Risikogruppe. Aber mittlerweile sind die meisten Gefährte wieder im Einsatz, einige boten sogar in den vergangenen beiden Jahren Sonderfahrten an, etwa zum Kaiserslauterer Impfzentrum. Trennscheiben wurden eingebaut, Hygienekonzepte entwickelt, jüngere Fahrer gesucht und somit ein wichtiger Beitrag gegen die Vereinsamung von Menschen geleistet. Schließlich geht es bei der Idee der Bürgerbusse gerade um diese gesellschaftliche Teilhabe und darum, Menschen eine unbürokratische, leicht zugängliche und kostenfreie Dienstleistung anzubieten.

Ein zentraler Punkt ist dabei, dass die Bürger wissen, dass es einen Bürgerbus gibt und wie sie ihn erreichen können. Die meisten Betreiber weisen daher im Internet, in Amtsblättern und auf Flyern auf sich hin. Wer jedoch alles dafür tut, nicht erreichbar zu sein, hat wohl kein echtes Interesse daran, einen solchen Service zu betreiben. Unverständlich ist, dass dafür steuerfinanzierte Zuschüsse eingestrichen werden können, für die nicht einmal belegt werden muss, dass sie tatsächlich für einen Bürgerbusbetrieb eingesetzt wurden.

Das sorgt für Ärger bei denen, die das Geld erwirtschaftet haben.

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