Kreis Kaiserslautern Einschränkungen für Windkraft

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Mit der „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV)“ ging der Verbandsgemeinderat Enkenbach-Alsenborn am Donnerstagabend auf einen Plan der Landesregierung zum Ausmaß der Nutzung von Windenergie ein. Die Umsetzung der Landesvorgaben für das Gebiet der Verbandsgemeinde (VG) wurde in Gestalt eines Vorentwurfs beraten und verabschiedet.

Der Vorentwurf für einen „Teilflächennutzungsplan“ ist nun für die Öffentlichkeit bei der VG einsehbar. Die neue Version des Landesentwicklungsprogramms stellt die Aufgabe, zusätzliche Gebiete zu nennen, in denen auf keinen Fall Windräder aufgestellt werden dürfen. Beispielsweise müssen Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnhäusern einhalten. Goswin Förster (FDP) meinte dazu: „1000 Meter Abstand sind gut. Wenn die Anlagen aber höher sind, müsste auch der Abstand zu Wohngebieten weiter sein.“ Alexander Roth regte für die CDU-Fraktion an, wegen der möglichen Brandgefahr auch die Wasserschutzgebiete bei der Planung von Windrädern zu berücksichtigen. Jochen Marwede erinnerte für die Grünen an den Klimaschutz: „Die Verschärfungen sind unmöglich angesichts des Klimawandels und der Extremwetterlagen. Von der Energiewende bleibt nichts, wenn die vorgesehenen Einschränkungen greifen. Vor Ort müsste man doch wegen der lokalen Bedingungen ab- und zugeben können.“ Thomas Wansch erklärte für die SPD-Fraktion, dass die Vorgaben des Entwicklungsprogramms der Beschlusslage seiner Partei entsprächen. Deshalb könne er sie nur gutheißen. Die Anregungen der CDU-Fraktion wurden in den Beschlussantrag aufgenommen, der mit 22 zu vier Stimmen angenommen wurde. Die Bestimmungen des Landesentwicklungsprogramms bilden die Grundlage für die Planungen der VG. Diese finden sich im „Teilflächennutzungsplan“, dessen Vorentwurf den Ratsmitgliedern am Donnerstagabend zur Abstimmung vorlag. Ausgearbeitet wurde er von Planungsingenieur Hartmut Jopp vom Büro igr, der dem Gremium eine Übersicht der Gebiete präsentierte, in denen in Zukunft Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Jopp erklärte dazu, dass in diesem Planentwurf die 1000-Meter-Abstände zur Wohnbebauung berücksichtigt seien. Früher hätten 850 Meter gereicht. Jetzt dürften im gesamten Pfälzerwald keine Windräder gebaut werden, dies gelte außerdem für alle Laubholzreviere mit Bäumen, die älter als 120 Jahre sind. Darüber hinaus gelte ein sogenanntes „Konzentrationsgebot“, das heiße, dass bei der Planung von Windrädern ausschließlich von einer Aufstellung in Gruppen ausgegangen werden müsse. Jopp erklärte, dass er im Auftrag seines Büros beim Innenministerium nachgefragt habe, wie es mit den Gebieten unmittelbar längs der A6 bestellt sei. Die Antwort habe in einem strikten Nein auch für diese eigentlich ohnehin belasteten Bereiche bestanden. Unter dem Strich – so Jopp – bleibe der VG nach diesem Planentwurf eine Fläche von 232 Hektar für den Bau von Windrädern. In der Abstimmung gab es 20 Ja-, drei Neinstimmen und drei Enthaltungen. |jba

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