Lustadt Gemeinde unterstützt Jugendarbeit

Für seine Jugendarbeit wird der Karnevalverein Lustavia von der Gemeinde finanziell unterstützt.
Für seine Jugendarbeit wird der Karnevalverein Lustavia von der Gemeinde finanziell unterstützt.

Alle Jahre wieder unterstützt die Gemeinde Lustadt bestimmte Vereine finanziell. Wie bisher das Geld verteilt wurde, war aber nicht unumstritten. In diesem Jahr wendet die Kommune einen neuen Verteilungsmaßstab an. Der soll sich nächstes Jahr aber schon wieder ändern.

An den Zuschusshöhen und den Vereinen, die in deren Genuss kamen, hat sich in den vergangenen Jahren nur wenig geändert. 2021 erhielten der Fußballclub, der Karnevalverein und der Turnverein jeweils 2200 Euro für die geleistete Jugendarbeit. Zudem durften sich der Tennisclub über 1300 Euro sowie die Bambini-Feuerwehr und der Schützenverein über jeweils 200 Euro freuen.

Bereits Ende 2019 hatte die damals noch zuständige Beigeordnete Christiane Vollrath (CDU) angekündigt, dass sich der Verteilungsmodus ändern soll. Das Problem: Bisher gab es keine konkreten Richtlinien. Die Gelder mussten nicht einmal beantragt werden. Ziel der geplanten Änderung: Die Zuschussvergabe nachvollziehbarer, transparenter zu machen. Die Corona-Pandemie verzögerte das Vorhaben. Im Februar und April 2022 beriet der Sozial- und Kulturausschuss (SKA) das Thema, im Mai segnete der Gemeinderat die Empfehlungen einstimmig ab. Konkret: Örtliche Vereine, die Jugendarbeit leisten, können bis 1. September Geld für Mitglieder unter 25 Jahren (der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten überprüfen die eingereichten Listen) beantragen. Die Vereine müssen dem Antrag ihre Satzung beilegen und kurz den Verwendungszweck des Geldes beschreiben.

Anträge bis 1. September möglich

Drei Anträge sind bis 1. September eingegangen, unter denen die zur Verfügung stehenden 8500 Euro nun verteilt werden sollen: Der SKA empfiehlt dem am 15. Dezember tagenden Gemeinderat, dem Turnverein (251 gemeldete Personen) 4530 Euro, dem Karnevalverein (203 Personen) 3664 Euro und erstmals dem Pfälzerwaldverein (17 Personen) 306 Euro für das Jahr 2022 auszuzahlen. Zweiter Bereich: die Investitionszuschüsse für Vereine. Um davon profitieren zu können, mussten Vereine bereits in der Vergangenheit Anträge stellen.

Der Gemeinderat hat die Vorgaben im Mai aber erweitert und konkretisiert: Gefördert werden können nur Investitionen, die sich auf den Vereinszweck beziehen. Zudem muss der Verein kurz beschreiben, wozu er das Geld benötigt. Dem Antrag, der bis 1. September eingegangen sein muss, sind auch die Vereinssatzung, der Bescheid der Gemeinnützigkeit und die Investitionskosten beizufügen. Keine Änderungen gibt es bei der Zuschusshöhe: 2500 Euro stehen jährlich zur Verfügung. Gehen mehrere Anträge ein, wird das Geld – wie bisher – prozentual aufgeteilt. Dieses Jahr ging nur ein Antrag ein: Der Turnverein hat einen Zuschuss für die neue Heizung (18.570 Euro) beantragt. Der SKA plädiert dafür, die 2500 Euro zu bewilligen.

Richtlinien sollen erneut geändert werden

Auch bei der Musikpflege wird nichts geändert: Der Posaunenchor der protestantischen Kirchengemeinde soll auch dieses Jahr wieder 300 Euro erhalten. Einen neuen Weg beschreitet die Kommune bei der Partnerschaftspflege: 2021 erhielt der Freundeskreis Lustadt – Rosny-sur-Seine 300 Euro. Jetzt stehen jährlich 2000 Euro bereit, um damit Fahrten und Gastgeschenke zu finanzieren. Aber: Die Kosten müssen nachgewiesen werden. Für 2022 hat der Freundeskreis laut Ortsbürgermeister Volker Hardardt (FWG) Fahrtkosten eingereicht. Ebenfalls neu: Ab nächstem Jahr soll wohl auch Seniorenarbeit und Inklusion in Vereinen gefördert werden.

Zurück zur Jugendarbeit: Ab 2023 sollen die Richtlinien erneut geändert werden: Nicht mehr der 1., sondern der 30. September soll dann Stichtag für das Einreichen der Förderanträge sein – damit der Termin laut Hardardt nicht zu nah am Ende der Sommerferien liegt, Vereine etwas mehr Zeit haben und nochmals an die Frist erinnert werden können. Auf Vorschlag von Hardardt soll auch die Altersgrenze abgesenkt, Zuschüsse nur noch für unter 18-Jährige ausgezahlt werden: „Wir wollen ja die Jugend fördern“, begründet er. Die Richtlinien, die 2023 gelten sollen, werden aber noch detailliert im SKA beraten.

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