Kreis Bad Duerkheim Mädchen im Fußball bevorteilt

Ist das gerecht? Dass ausgerechnet die Regeln des Deutschen Fußballbundes Mädchen bevorzugen? Diese Frage kann das Amtsgericht Landau natürlich nicht entscheiden, aber es musste sich mit dieser brisanten Frage befassen, die eines Tages vielleicht beim Bundesverfassungsgericht oder gar beim Europäischen Hof für Menschenrechte diskutiert werden wird.

Anstoß für die Sitzung des Amtsgerichts war die Klage einer Mutter, die sich für Ihren 17-jährigen Sohn gegen eine Entscheidung des Südwestdeutschen Fußballverbandes wandte. Dieser hatte dem Filius untersagt, von der A-Jugend in die Erste Mannschaft seines Vereins zu wechseln. Der nach Angaben seines Trainers balltechnisch sehr begabte junge Kicker wollte weiterkommen, fühlte sich in seiner Altersklasse unterfordert. Doch der Verband lehnte das Ansinnen harsch und formell ab, im Einklang mit der Jugendordnung des Deutschen Fußballbundes. Das empörte die Eltern, die ihrem Sohn – der auch ein hervorragender Schüler ist – die bestmögliche Förderung angedeihen lassen wollten. Die Mutter legte also Klage gegen den Beschluss ein, mit dem Hinweis, dass Mädchen bereits ab 16 Jahren bei den Erwachsenen mitspielen dürften, Jungen aber erst ab 18 Jahren. Eine ungerechte Ungleichbehandlung sei das. Der Richter machte bei der Verhandlung deutlich, dass in dieser Angelegenheit keine alle Seiten zufrieden stellende Lösung gefunden werden könne. Das sei schon deshalb nicht möglich, weil nicht ein betroffener Spieler oder seine Eltern Bezug auf das Regelwerk des Fußballbundes nehmen könnten, sondern nur die Vereine – die sind nämlich Mitglieder im Verband. Der Verein hatte jedoch die Frist für einen eventuellen Einspruch verstreichen lassen. Das läge daran, so der Trainer, dass im Verein alle ehrenamtlich und zudem als Sportler aktiv seien und nicht als Rechtskundige. Aber wie ist das nun mit den Mädchen? Ist es richtig – oder gerecht – dass ihre sportlichen Leistungen höher bewertet werden als die ihrer männlichen Altersgenossen? In der Schule, so der Richter, bekämen Mädchen für gleiche sportliche Leistungen auch bessere Noten; und damit könnten sie im Endeffekt sogar ein besseres Abi machen als die Jungs. Wie stehe es denn da um die Gleichbehandlung der Geschlechter? Drängende Fragen, die im Amtsgericht Landau nicht entschieden werden können. Doch um „die Kuh vom Eis zu holen“, also die Klage aus der Welt zu schaffen, empfahl der Richter der Mutter schließlich, ihre Klage zurückzunehmen, dem beklagten Verband, auf Kostennoten zu verzichten und den Streitwert auf eine moderate Summe zu begrenzen. Die Mutter stimmte zu, der Anwalt des Verbands wollte die Angelegenheit mit seinem Mandanten abklären. Man darf gespannt sein, ob ein Verein das brisante Thema tatsächlich einmal aufgreift. (sma)

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