Donnersbergkreis Tod auf L401: Berufungsverhandlung gegen Porschefahrer gestartet

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Die Berufungsverhandlung gegen den 20-Jährigen, der mit einem Porsche Cayenne einen tödlichen Autounfall verursacht hatte, hat am Dienstag begonnen.

Wie hat es dazu kommen können, dass im Januar 2018 auf der L401 bei Kirchheimbolanden zwei Menschen ihr Leben lassen mussten? Aufs Neue befasst sich ein Gericht mit dem tragischen Geschehen, bei dem ein Ehepaar in einem Autowrack starb. Vor dem Landgericht Kaiserslautern hat am Dienstag die Berufungsverhandlung gegen den Unfallverursacher begonnen.

Wieder dreht sich alles um die Tragweite des Verschuldens, das dem heute 20 Jahre alten Mann anzulasten ist. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Rockenhausen hat die Frage am 14. September beantwortet: Mit dem Schuldspruch verbunden war ein Strafmaß, das für den damals 19-Jährigen zwangsläufig einen Gefängnisaufenthalt bedeutet hätte. Zweieinhalb Jahre Jugendstrafe – dies hatten aber weder der Verurteilte noch die Staatsanwaltschaft akzeptiert. Die Strafverfolger hatten Berufung eingelegt, der Verteidiger hingegen Revision, wie er am Rande des gestrigen Prozessauftakts wissen ließ. Der Unterschied: In der Berufung wird die Beweisaufnahme noch mal aufgerollt. Es kommt zu einer neuen Hauptverhandlung, in der auch die Zeugen noch einmal zu Wort kommen. Beim Rechtsmittel der Revision wird nur das Urteil geprüft, sozusagen im stillen Kämmerlein auf mögliche Rechtsfehler abgeklopft. Der Verteidiger ließ im Gespräch abseits der Verhandlung keinerlei Zweifel daran: Er hält von der Urteilsbegründung des Vorsitzenden beim Rockenhausener Jugendschöffengericht herzlich wenig bis nichts. Es sei nicht schlüssig dargelegt, warum der Verurteilte für seine Vergehen ins Gefängnis solle.

Beifahrer hat jetzt ein 180-PS-Auto

Die Jugendfreiheitsstrafe war wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, Körperverletzung und Straßenverkehrsgefährdung verhängt worden. Die Straftatbestände, die dem Mann angelastet wurden, sind auch in der neuerlichen Hauptverhandlung im Grunde unstrittig. Auch Dienstag behauptete der Mann, er leide unter Amnesie, könne sich an nichts erinnern. Unstrittig ist: Der damals 18-Jährige hat sich hinters Steuer eines extrem leistungsstarken Porsche Cayenne gesetzt und damit verbotswidrig überholt. Er hat, wie Dienstag auch Zeugen erneut schilderten, den Wagen trotz doppelt durchgezogener Linie auf die Gegenfahrbahn gelenkt, um in der abschüssigen Linkskurve bei Morschheim eine Fahrzeugkolonne zu überholen. Beim folgenden Zusammenstoß hatten ein 74-Jähriger und seine ein Jahr jüngere Ehefrau tödliche Verletzungen erlitten. Das Paar starb nach Eintreffen der Rettungskräfte, denen das Geschehen teils bis heute zusetzt. Hingegen scheint der Beifahrer des Angeklagten das Erlebte gut überwunden zu haben: Er bekundete am Dienstag, er habe kurz danach seinen Führerschein gemacht und fahre jetzt einen „Astra Turbo mit 180 PS“.

Halterin des Porsche erneut krankgeschrieben

Wesentlich mehr Pferdestärken unter der Haube hatte der Cayenne, mit dem der Fahranfänger den Unfall verursacht hat. Schon in Rockenhausen hätte das Gericht nur zu gerne die Halterin zu ihren Beweggründen gefragt, die edle Karosse einem wenig fahrerfahrenen Bekannten anzuvertrauen. Doch damals hatte die Zeugin ein Attest vorlegen lassen, das ihr eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigte. Zur Berufungsverhandlung ist die Unternehmerin nun wieder krank geworden. Das Verfahren wird am Freitag, 9 Uhr, fortgesetzt.

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