Kaiserslautern CDU-Fraktion dreht sich

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Die Eignungsfläche für Windkraftanlagen auf der Gemarkung Erlenbach bleibt im Entwurf zum Flächennutzungsplan 2025. Die CDU will stattdessen nun in einem Abwägungsprozess erreichen, dass der Mindestabstand für Windkraftanlagen zur Wohnbebauung auf 1000 Meter erhöht wird.

Der ursprüngliche Antrag, das vorgesehene Eignungsgebiet für Windkraftanlagen auf der Gemarkung Erlenbach nicht im Flächennutzungsplan 2025 aufzunehmen, wurde von der CDU-Fraktion fallen gelassen. Der CDU-Kreisvorsitzende und Ratsmitglied Harry Wunschel kaprizierte sich im Verlauf der Debatte im Stadtrat gestern Nachmittag darauf, dass der Mindestabstand für Windkraftanlagen von 800 auf mindestens 1000 Meter erhöht wird. Und so verständigte sich der Stadtrat vor einer großen Kulisse Erlenbacher Bürger auf der Zuhörertribüne darauf, dass die CDU-Position in den Abwägungsprozess über den Flächennutzungsplan 2025 im Bauausschuss eingebracht wird. Schrittweise ging Wunschel von seiner ursprünglichen Forderung zurück. Wunschel hatte zunächst den Versuch unternommen, den Stadtrat davon zu überzeugen, dass die Ausweisung des Eignungsgebiets für Windkraftanlagen im Bereich Gersweiler Kopf/Fichten nicht notwendig und deshalb im Sinne der Bürger nicht mehr im Flächennutzungsplan weiterverfolgt werden sollte. Wunschel betonte, dass die CDU-Fraktion nicht generell gegen Windkraft sei. Sie sei aber für eine sinnvolle Erweiterung der erneuerbaren Energien. Er räumte auch ein, dass es notwendig sei, Potenzialflächen für Windkraftanlagen in ausreichendem Maße auszuweisen, um für den Flächennutzungsplan Rechtssicherheit zu schaffen. Das CDU-Ratsmitglied gab zu, erst mit der Neuerrichtung der drei großen Windkraftanlagen auf dem ZAK-Gelände, in unmittelbarer Nachbarschaft zu Erlenbach gelegen, wachgerüttelt worden zu sein, was es heißt, wenn auf Erlenbacher Gemarkung eine Eignungsfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden würde. Nichts sei plastischer als das, was man selbst erlebe. Wunschel erinnerte daran, dass nach dem Flächennutzungsplan die Stadt Kaiserslautern eine Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen von 1,4 Prozent ihres Stadtgebiets ausweist. In Mainz seien es ein Prozent, in Trier 0,5 Prozent und in Koblenz 0,3 Prozent. Sollte die Vorrangfläche auf Erlenbacher Gemarkung entfallen, würde die Stadt Kaiserslautern mit 1,2 Prozent immer noch gut dastehen. Wunschel bekam erheblichen Gegenwind im Stadtrat für seinen Antrag, eine Streichung der Vorrangfläche für Windkrafträder auf Erlenbacher Gemarkung vorzunehmen. Allen voran führte Oberbürgermeister Klaus Weichel (SPD) rechtliche Argumente gegen eine solche Entscheidung ins Feld. „Wir dürfen nicht riskieren, dass der Flächennutzungsplan uns um die Ohren fliegt.“ Eine Herausnahme der Vorrangfläche bedeutete die Gefahr, dass Investoren überall im Stadtgebiet die Errichtung von Windkraftanlagen beantragen könnten. So legte der CDU-Kommunalpolitiker das Schwergewicht auf die zweite seiner Forderungen. Mit Blick auf andere Großstädte wie Mainz, Koblenz und Trier plädierte er, den Mindestabstand von 800 auf 1000 Meter anzuberaumen, den eine Windkraftanlage von der Wohnbebauung einhalten muss. Er verband damit die Hoffnung, dass die Eignungsfläche für Windkraftanlagen kleiner und damit in der Konsequenz entfallen würde. Der Fraktionssprecher der Grünen, Tobias Wiesemann, hatte sich eindeutig gegen eine Herausnahme der Eignungsfläche für Windkraftanlagen auf Erlenbacher Gemarkung aus dem Flächennutzungsplan ausgesprochen. Er begründete es mit der Notwendigkeit der Energiewende. Vor Beginn der Sitzung hatte die Interessengemeinschaft „Gegen Windpark KL Nord-Ost“ Weichel über 500 Unterschriften, vorwiegend in Erlenbach, Morlautern und dem östlichen Stadtgebiet gesammelt, übergeben. (rdz)

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