Kaiserslautern / Weilerbach Bluttat von Weilerbach: Lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten
Lebenslange Haft wegen Mordes in Tateinheit mit Totschlag sowie schwerer Brandstiftung: So lautet das Urteil im Prozess um die Weilerbacher Bluttat. Das Landgericht Kaiserslautern sah es am Dienstagnachmittag als erwiesen an, dass der 38-jährige Angeklagte in den frühen Stunden des 8. März seine 60 Jahre alte Mutter vor dem gemeinsam bewohnten Gehöft in Weilerbach (Kreis Kaiserslautern) mit einer Axt erschlagen und danach auch deren 65-jährigen Lebensgefährten, der ahnungslos im Bett schlief, heimtückisch auf dieselbe Weise getötet hat. Als Motiv ging die Kammer im Falle der getöteten Mutter von einer Tat im Affekt aus und folgte damit der Argumentation der Verteidigung, die davon ausgeht, dass der hoch verschuldete Handwerker die Gewalttaten aus Wut aufgrund von vielen Demütigungen und Streitereien begangen habe. Im Fall des getöteten Lebensgefährten erkannte die Kammer das Mordmerkmal der Heimtücke. Der 38-Jährige muss nun eine lebenslange Haftstrafe antreten. Für den Totschlag an der Mutter erhielt er neun Jahre, für die Brandstiftung in Mackenbach und Erzenhausen ein Jahr und zehn Monate sowie zwei Jahre Haft. Eine besondere Schwere der Schuld sah das Gericht nicht.