Donnersbergkreis „Wir müssen uns Gedanken machen“

Der Grüngutplatz Bolanderhof wird seit August durch eine Kamera überwacht. Die Durchfahrthöhe ist wie an den vier anderen Grüngu
Der Grüngutplatz Bolanderhof wird seit August durch eine Kamera überwacht. Die Durchfahrthöhe ist wie an den vier anderen Grüngutplätzen im Kreis dauerhaft auf zwei Meter begrenzt. Diese Begrenzung gab es auf dem Platz beim Bolanderhof zwar schon vorher, doch war der Platz an bestimmten Tagen – an zwei Samstagen und an jedem dritten Donnerstag – auch für größere Fahrzeuge offen.

Für reichlich Unmut sorgen offenbar die neuen Regeln für die Nutzung der Grüngutplätze im Kreis. Vor allem gewerbliche Anlieferer, aber auch Private, die größere Fahrzeuge einsetzen, haben sich mit Beschwerden an die Kreisverwaltung gewandt.

Das Problem war schon in der Sitzung des Kreisausschusses vorletzte Woche angeklungen und trat dann im Kreistag mit einer Einwohnerfrage – ein eher seltenes Ereignis – deutlich zu Tage. „Nach der Änderung der Anlieferungsmöglichkeiten von Grüngut ist es mir nicht mehr möglich, meine privaten Grünabfälle mit einem kleinen Traktorhänger abzukippen“, beklagt ein Göllheimer in seiner schriftlich eingereichten, von Landrat Rainer Guth verlesenen Eingabe. Die dauerhafte Begrenzung der Durchfahrthöhe zu allen Grüngutplätzen auf eine Fahrzeughöhe von zwei Metern macht für ihn und andere mit größeren Fahrzeugen das Passieren der Einfahrt unmöglich. Dass solche Anlieferer an die Deponien Eisenberg und Winnweiler verwiesen werden, bedeutet einerseits einen weiten Anfahrtweg. Andererseits könne das Grüngut dort nicht abgekippt, sondern müsse mühsam in bereitgestellte Großcontainer umgeladen werden. Zudem habe der Göllheimer auf der Deponie noch die falsche Auskunft bekommen, „dass kein Privatgrün nach Eisenberg darf“ – dazu äußerte die Kreisverwaltung ihr Bedauern. „Da sich in den vergangenen Wochen die Anfragen nach Zufahrtsmöglichkeiten mit größeren Fahrzeugen aus Privathaushalten auf den fünf Sammelplätzen häuften, werden sich die politischen Gremien dieses Themas erneut annehmen“, versicherte die Verwaltung in ihrer von Landrat Guth im Kreistag verlesenen Antwort. Gegenüber der RHEINPFALZ verwies Umweltabteilungsleiter Hado Reimringer auf bislang rund 20 Beschwerden von gewerblichen Anlieferern, ein weiteres Dutzend sei von privater Seite eingegangen. Gegenüber gewerblichen Anlieferern ist nach seinen Worten ein strikterer Kurs gewollt. Grundsätzlich sei es so, dass die Grüngutplätze den Entsorgungsbedarf der Privathaushalte in haushaltsüblichen Mengen sicherstellen sollen. „Gewerbliche Anlieferer sollten bisher nur zu bestimmten Zeiten und kostenpflichtig anliefern“, so Reimringer. „Das hat aber nie funktioniert“ – Einnahmen habe es praktisch keine gegeben. Und angeliefert worden sei sogar von außerhalb des Kreises. Die Regelung konnte mühelos umgangen werden, da die Plätze vor der Neuregelung immer oder zu bestimmten Zeiten frei zugänglich waren. Jetzt ist die gebührenpflichtige Anlieferung verbindlich. Die Höhenbegrenzung macht die Einfahrt mit größeren Fahrzeugen dauerhaft unmöglich – was aber auch Private betrifft. Als zusätzlicher Entsorgungsweg seien dafür Großcontainer mit 40 Kubikmetern Fassungsvermögen in den Deponien Eisenberg und Winnweiler bereitgestellt worden. Reimringer räumt ein, dass das eine „ungünstige Lösung“ sei, doch stehe in Eisenberg nicht genug Platz für eine Ablagefläche zur Verfügung, auf die man das Grüngut einfach abladen könne. Die Lösung mit den Containern sei „nicht so komfortabel“. Freilich seien die Leute durch den bisherigen Usus auch sehr verwöhnt worden, aber wie bisher habe es nicht weitergehen können, so Reimringer. Zum einen sei immer häufiger Material abgelagert worden, das auf einem Grüngutplatz nichts zu suchen habe und teuer entsorgt werden musste wie etwa Bauschutt. Zum anderen seien die Grüngutmengen „geradezu davongaloppiert“. Die Beschlusslage, die der Neuregelung zugrundeliegt, sieht vor, dass drei der fünf Grüngutplätze mit Kameras überwacht werden, zwei werden von den Betreibern kontrolliert, und zwar die Plätze in Steinborn und Hengstbacherhof. Auf den ursprünglich angedachten Mitarbeiter, der zur Annahme gewerblicher Lieferungen an einem Tag pro Woche auf den Plätzen Bolanderhof und Katzenbach eingesetzt sowie stichprobenartigen Kontrollen auf allen Plätzen vornehmen sollte, hätten die Kreisgremien letztlich verzichtet – wodurch, so Reimringer, das Problem erst entstanden sei. Mit anliefernden Ortsgemeinden, die ihrerseits in der Regel Traktoren und Rollen einsetzen, habe man vereinbart, dass sie sich einen Schlüssel in den jeweiligen VG-Verwaltungen abholen können. Die Neuregelung sollte erstmal in einer zweijährigen Probephase laufen, wobei nach einem Jahr den Gremien über die Entwicklung zu berichten sei. Auf die Beschwerden hin werde das Thema aber nun im ersten Quartal des kommenden Jahres auf den Tisch kommen. Im bevorstehende Winter, hofft Reimringer, dürfte sich die Lage erstmal beruhigen. Ein Mengenrückgang stelle sich nach bisheriger Einschätzung zwar ein, allerdings wohl nicht im erwünschten Umfang. Reimringer ist seinerseits mit dem Stand der Dinge unzufrieden. „Wir müssen uns Gedanken machen. Wir merken alle, so wie es jetzt ist, ist es nicht gut.“

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