Donnersbergkreis VG-Rat lehnt Horst Fiscus als Beauftragten ab

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Die Mehrheit des Verbandsgemeinderats Alsenz-Obermoschel will sich nicht mit der Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier abfinden, den Beigeordneten Horst Fiscus zum VG-Beauftragten zu bestellen. In geheimer Abstimmung sprachen sich 13 der 22 anwesenden VG-Ratsmitglieder in der Sitzung am Donnerstagabend dafür aus, gegen den entsprechenden Bescheid der ADD Widerspruch einzulegen. Sein Amt als Beauftragter wird Fiscus trotzdem zum 1. Januar 2017 antreten.

Auf diese Abstimmung war die Verwaltung der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel offensichtlich vorbereitet: Urne und Zettel standen schon griffbereit im Mehrzweckraum der Alsenzer Nordpfalzschule, in dem sich zu dieser Sitzung neben dem Rat auch knapp 30 Zuschauer eingefunden hatten. Zweimal wurden die Zettel benötigt. Dabei gingen den Voten einige Diskussionen voraus. Zum Hintergrund: Am 19. Oktober hatte die ADD Fiscus zum Beauftragten der VG bestellt. Er soll die Verbandsgemeinde führen, weil VG-Bürgermeister Arno Mohr zum Jahresende in den Ruhestand gehen wird (wir berichteten). Mittlerweile hat die ADD zudem den sofortigen Vollzug der Verfügung angeordnet – „aufgrund der Widersprüche einiger Gemeinden sowie unseres fristwahrenden Widerspruchs“, wie VG-Bürgermeister Mohr am Donnerstagabend erklärte. Der ADD zufolge benötige die Verwaltung eine hauptamtliche Vertretung, die mit einem hohen Zeitaufwand verbunden sei. Der sofortige Vollzug habe zur „ein oder anderen heftigen Reaktion“ geführt, die „leider auch ins Persönliche ging“, so Mohr. Er bat den Rat daher um einen sachlichen Umgang mit dem Thema: „Das Leben – auch das Verwaltungsleben – wird weitergehen. Morgen sollten wir uns auch noch ansehen können.“ Die Fraktionen der CDU, Freien Liste, FWG sowie Norbert Platen (Grüne) und Frank Haage (FDP) hatten beantragt, Widerspruch gegen die Bestellung des Beauftragten einzulegen. Ratsmitglied Joe Weingarten (SPD) schlug vor, auf eine Aussprache zu verzichten. Er plädierte für eine geheime Abstimmung – „weil es die Freiheit des einzelnen, sich dazu zu äußern, erleichtert“. Anders sahen das Ingo Lamb und Dietmar Keller (beide SPD), die in Anbetracht der vielen Zuschauer für eine offene Abstimmung plädierten. Nach einer knapp zehnminütigen Beratungspause der Fraktionen einigten sich die Fraktionen aber doch auf eine geheime Abstimmung. Mit 13 Ja- und neun Nein-Stimmen sprach sich die Ratsmehrheit dafür aus, Widerspruch gegen die Bestellung von Fiscus einzulegen. Diskussionen rief ein weiterer Punkt hervor, um den die Fraktionen von CDU, Freier Liste, FWG sowie Platen und Haage ihren Antrag erweitern wollten. Sie beantragten, gegen die Anordnung des sofortigen Vollzugs einstweiligen Rechtsschutz zu erwirken. Zugleich sollte die VG-Verwaltung damit beauftragt werden, ein qualifiziertes Rechtsanwaltsbüro einzuschalten. Ein Zusatz, der bei einigen SPD-Mitgliedern auf Ablehnung stieß. Pia Linn erklärte etwa, erst nach der Unterbrechung von der Beauftragung eines Rechtsanwalts gehört zu haben. „Das kann ich so nicht mittragen“, so Linn, die auf die hohen Kosten verwies. Auch Parteikollege Helmut Brand sprach sich gegen den Zusatz aus. „Ich kann doch gar nicht abstimmen, wenn ich nicht weiß, wo die Reise hingeht“, so Brand und fügte an: „Ein Freibrief kann es nicht sein.“ Auf Weingartens Vorschlag einigten sich die Ratsmitglieder, diesen Zusatz wegzulassen und bei Bedarf in einer kommenden Sitzung über die Beauftragung einer Anwaltskanzlei zu entscheiden. Bis dahin könne die Verwaltung Kosten ermitteln. Bei elf Ja-, acht Neinstimmen und zwei Enthaltungen – Holger Weirich hatte erklärt, er halte die Abstimmung für nicht rechtmäßig und stimme nicht ab – sprach sich der Rat dafür aus, einstweiligen Rechtsschutz gegen die Anordnung des Sofortvollzugs zu erwirken. An Fiscus’ Amtsantritt zum 1. Januar 2017 werden die Entscheidungen aber nichts ändern, erklärte VG-Bürgermeister Mohr gegenüber der RHEINPFALZ. Durch die Anordnung des Sofortvollzugs habe ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Nun müsse die ADD über den Widerspruch entscheiden. Akzeptiere der Rat deren Entscheidung dann nicht, bleibe der Gang vor das Verwaltungsgericht. Sollte es so weit kommen, wird aber vermutlich nicht mehr Arno Mohr an der Spitze der VG stehen, sondern Horst Fiscus. |kth

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