Waldgrehweiler Kritik an Steuerhebesätzen: „Kein Spielraum für Gemeinden“

Bei der Gewerbesteuer ist die Gemeinde nicht kompromissbereit.
Bei der Gewerbesteuer ist die Gemeinde nicht kompromissbereit.

Kritik gab es jüngst im Gemeinderat an den von Land und Kreis geforderten Steuererhöhungen.

Bei der Grundsteuer B (Wohnhäuser) wird ein Hebesatz von 500 Prozent gefordert. Bisher lag er in Waldgrehweiler bei 400 Prozent. Anders wird die Kommunalaufsicht den defizitären Haushalt nicht genehmigen. Der Gemeinderat folgte der Forderung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024. Die Grundsteuer A (Landwirtschaft) wurde bei 400 Prozent belassen, da dieser Satz bereits den vom Land geforderten 345 Prozent liegt.

Bei der Gewerbesteuer liegt der Nivellierungssatz bei 380 Prozent, in Waldgrehweiler bisher aber nur bei 365 Prozent. Trotzdem wurde er nicht erhöht – die finanziellen Nachteile, etwa bei den Schlüsselzuweisungen und den Umlagen, nimmt der Rat in Kauf, um nicht auch noch die letzten steuerzahlenden Betriebe zu verlieren.

Kleine Gemeinden Verlierer beim Finanzausgleich

Dabei wurde deutliche Kritik laut am „ständigen Drehen an der Steuerschraube“ für die Kommunen. Die Stärkung des ländlichen Raumes sei nur noch ein Lippenbekenntnis. Es gebe keinerlei Spielräume mehr in den kommunalen Haushalten. Die Einnahmen der Ortsgemeinden würden von den Kreis-, Verbandsgemeinde- und Kindergartenumlagen aufgefressen. Überhaupt seien die kleinen Gemeinden die großen Verlierer bei dem Finanzausgleich des Landes, so der Gemeinderat unisono.

Bei der Hundesteuer bleibt es bei den bisherigen Sätzen mit 60 Euro für den ersten und 72 Euro für den zweiten Hund. Der dritte Hund kostet künftig 108 Euro. Bei den Wegebeiträgen bleibt es bei 24 Euro pro Hektar, falls der Jagdpachtanteil nicht ausgezahlt wird. Mit Jagdpachtanteil sind 48 Euro zu zahlen. An investiven Maßnahmen steht der Mehrgenerationenraum auf der Agenda, für den ein Zuschussantrag aus dem Dorferneuerungsprogramm gestellt wird.

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