Donnersbergkreis Keine Wahl mehr vor einer Fusion

«Mainz/Alsenz.» Seit Jahresbeginn führt mit Horst Fiscus ein Beauftragter die Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel. Dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier den Beauftragten für ein weiteres Jahr bestellen will und die VG damit weiterhin ohne einen gewählten Bürgermeister auskommen soll, stieß in der jüngsten VG-Ratssitzung in Alsenz mehrfach auf Kritik. Auf Nachfrage der RHEINPFALZ machte das Innenministerium klar: Vor einer Fusion wird es keine Wahl mehr geben.

Ein Sprecher des Innenministeriums bezog sich dabei auf das Landesgesetz über Maßnahmen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden. Die ADD könne eine beauftragte Person in der Funktion des Verbandsgemeinde-Bürgermeisters bestellen. Das „Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und über die Maßnahmen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden“ vom November 2015 führt sechs Verbandsgemeinden auf, in denen bis zu einer Gebietsänderung kein Bürgermeister mehr gewählt werden soll. Eine davon ist die Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel. Während bei fünf der genannten Verbandsgemeinden die jeweilige Kreisverwaltung für die Bestellung des Beauftragten zuständig ist, nennt das Gesetz im Falle der VG Alsenz-Obermoschel die ADD. Der Ministeriumssprecher begründet das mit der Situation zu Zeiten des Gesetzes: Damals stand noch die Gebietsänderung der VG Bad Münster am Stein-Ebernburg im Raum. Alles deutete auf eine Eingliederung der Gemeinden Feilbingert, Hallgarten und Hochstätten (VG Bad Münster) in die VG Meisenheim und deren spätere Fusion mit Alsenz-Obermoschel hin. „Da die Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg und die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel in verschiedenen Landkreisen liegen, ist die ADD zur zuständigen Behörde für die Bestellung einer beauftragten Person in der Funktion der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel gesetzlich bestimmt worden“, so der Ministeriumssprecher. Abgesehen davon könne die ADD als Kommunalaufsichtsbehörde stets für die Bestellung eines VG-Beauftragten eingesetzt werden. Für wie lange der Beauftragte bestellt wird, gelte es im konkreten Einzelfall mit Blick auf den laufenden Gebietsänderungsprozess zu beurteilen. Weil die Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen derzeit nähere Fusionsgespräche führen, „erachtet das Innenministerium die Bestellung einer beauftragten Person in der Funktion der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der VG Alsenz-Obermoschel für einen weiteren Zeitraum auf der vorhandenen gesetzlichen Grundlage als zulässig“. Die Wahl eines VG-Bürgermeisters für weniger als acht Jahre sei gesetzlich nicht vorgesehen.

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