Donnersbergkreis Kaiserslautern: Gerichtsvollzieher aus Dienst entfernt

Das Verwaltungsgericht Trier hat jetzt einen Gerichtsvollzieher aus dem Bereich Kaiserslautern aus dem Dienst entfernt. Der 61-Jährige war im April 2013 vom Landgericht Kaiserslautern zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er „in einer Vielzahl von Fällen“ zu Unrecht Gebühren und Auslagen zum Nachteil von Gläubigern abgerechnet habe. Darüber hinaus habe er in zwei Fällen empfangene Leistungen von Schuldnern nicht „unverzüglich“ an die Gläubiger weitergeleitet. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bezifferte den Schaden für Mandanten und die öffentliche Hand „auf eine Summe im sechsstelligen Bereich“. Der Gerichtsvollzieher habe vor allem Wegegelder und Gebühren entweder falsch oder mehrfach berechnet. Gegen seine Entfernung aus dem Öffentlichen Dienst steht dem Mann eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht offen. Bereits im Februar 2013 war ein Obergerichtsvollzieher im Bereich Kaiserslautern der Untreue in 169 Fällen für schuldig befunden worden. Der 56-Jährige bekam drei Jahre Haft. Der Schaden wurde auf rund 200.000 Euro beziffert. Bei Haftstrafen ohne Bewährung erfolge die Entlassung aus dem Dienst automatisch. (mibo)

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