Kirchheimbolanden Impfzentrum kommt in die Stadthalle
Das „Impfzentrum Rheinland-Pfalz – Donnersbergkreis“, so der offizielle Name, wird in der Stadthalle Kirchheimbolanden eingerichtet. „Die Stadthalle erfüllt alle Kriterien, die das Land an ein künftiges Impfzentrum stellt“, zeigte sich Landrat Rainer Guth zufrieden. Neben einer gewissen Mindestgröße müssen nach den Anforderungen des Landes unter anderem ein barrierefreier Zugang und die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet sein. Auch der großzügige Parkplatz, die moderne Alarmanlage und der Breitbandanschluss sprechen für den Standort.
Muchow sichert Unterstützung zu
„Stadtbürgermeister Marc Muchow war der erste, der auf unsere Anfrage reagiert hat, deshalb lief es auch sehr schnell auf die Stadthalle hinaus“, so Kreisfeuerwehrinspekteur Rossel auf Nachfrage der RHEINPFALZ, warum nicht beispielsweise die Donnersberghalle in Rockenhausen oder die Werner-von-Bolanden-Halle in Bolanden gewählt wurden. Der Stadtbürgermeister sagte seine volle Unterstützung für das Zentrum zu. „Wenn wir etwas tun können, um in dieser schwierigen Situation zu helfen, dann wollen wir das von Seiten der Stadt auf jeden Fall tun“, sagte Muchow.
Zunächst will man mit einer Impfstraße beginnen, impfberechtigt sind ausschließlich Bürgerinnen und Bürger des Donnersbergkreises. Welche Gruppen zuerst geimpft werden, wird auf Bundesebene entschieden
Impfstoff wird vom Land verteilt
Zum 15. Dezember sollen die Vorbereitungen abgeschlossen sein. Nach einigen Testläufen will man dann mit den Impfungen gegen Covid-19 beginnen – vorausgesetzt, der Impfstoff steht bis dahin zur Verfügung. Für die Beschaffung ist der Bund verantwortlich, der das sogenannte Landes-Impfstoff-Lager in Mainz beliefert. Von dort wird das Material an die Impfzentren verteilt: 36 soll es davon im Land geben – je eines in jedem der 24 Landkreise und in jeder der zwölf kreisfreien Städte.
Für die Bereitstellung der Ärzte und des medizinischen Fachpersonals ist nach Mitteilung aus dem Kreishaus das Land verantwortlich, der Aufbau und der Betrieb des Impfzentrums fallen in die Zuständigkeit des Kreises.