Donnersbergkreis Fünf-Länder-Eck drin, „Platte“ draußen

In der Verbandsgemeinde Rockenhausen sollen weitere 233 – und damit insgesamt 520 – Hektar zur Nutzung für Windenergie ausgewiesen werden. Das sieht der Entwurf des aktualisierten Flächennutzungsplans (FNP) vor, den der VG-Rat bei acht Gegenstimmen (CDU, FWG) beschlossen hat. Wie schwierig beim Thema Windkraft der Spagat zwischen Berücksichtigen der Interessen einzelner Ortsgemeinden und Erfüllen der Landesvorgaben ist, hat die Diskussion um eines der Gebiete gezeigt: das sogenannte Fünf-Länder-Eck.

Ums vorweg zu nehmen: Das von den Ortsgemeinden Gehrweiler, Gundersweiler, Imsweiler, Höringen und Schweisweiler umschlossene Areal ist – sofern es auf dem Gebiet der VG Rockenhausen liegt – im FNP enthalten. Was nicht heißen muss, dass sich hier (oder auf einer anderen der neu aufgenommenen Flächen) eines Tages tatsächlich Windräder drehen werden: Für jede einzelne Anlage ist das Aufstellen eines Bebauungsplans durch die jeweilige Ortsgemeinde notwendig. Zudem ist der neue FNP noch nicht in trockenen Tüchern: Ebenfalls bei acht Gegenstimmen hat der Rat die Offenlage des Entwurfs sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Aus den eingehenden Stellungnahmen können sich nochmals Änderungen ergeben. Nach jetzigem Stand werden 520 Hektar (3,61 Prozent des VG-Gebiets) als „Sondergebiet Windenergie“ gekennzeichnet. Davon entfallen zwölf Hektar auf die Flächen beim Schneebergerhof, am Birkenkopf bei Bisterschied und beim Schmalfelderhof, auf denen bereits Windräder in Betrieb sind. 158 Hektar sind aus dem Raumordnungsplan zu übernehmen – sogenannte Vorranggebiete, bei denen die VG zur Ausweisung verpflichtet ist. 233 Hektar werden neu, weitere 116 Hektar vorbehaltlich aufgenommen. Dabei handelt es sich um Grundstücke, die in der Nähe des Imsweilerer Flugplatzes liegen. Hier können nur Windräder gebaut werden, wenn die Platzrunde – das standardisierte Start- und Landeverhalten – verlegt wird. Die Diskussionen dazu laufen (wir berichteten). Bürgermeister Michael Cullmann betonte, mit dem FNP „haben wir als Verbandsgemeinde die Möglichkeit, durch Ausweisung von Flächen für Windenergie die Zulässigkeit solcher Anlagen auf bestimmte Gebiete zu konzentrieren“. Und Hartmut Jopp von der Firma igr, der das aktualisierte Standortkonzept und den FNP-Entwurf erläutert hat, ergänzte: „Windräder sind grundsätzlich im Außenbereich zulässig.“ Ohne einen aktualisierten FNP „hätten wir hier einen planungsfreien Raum für Windenergie“. Sollte dann ein Projektierer einen Antrag zum Bau von Windrädern einreichen, müsste dieser genehmigt werden, so Jopp. Vorgestellt hat er zunächst die aktualisierte Windkraft-Studie: Wie berichtet, hatte die igr das VG-Gebiet nach geeigneten Flächen untersucht, das Ergebnis hatte der VG-Rat diskutiert. Nach der neuen Fassung sind 606,5 Hektar (4,21 Prozent des VG-Gebiets) geeignet; das geänderte Standortkonzept wurde bei zwei Gegenstimmen (FWG) und fünf Enthaltungen (CDU) beschlossen. Im nächsten Schritt hat Jopp dann den Entwurf des FNP vorgestellt. Dieser stellt für Cullmann „eine ausgewogene Mischung aus Raum für Windenergie, Wünschen der Ortsgemeinden und Abständen zu den Wohngebieten“ dar. Zu Letzterem hob der VG-Chef hervor, dass „nun alle Bewohner unserer Verbandsgemeinde den gleichen Mindestabstand zu Windenergieanlagen haben – egal ob sie auf einem Hof, in einem Dorf oder im Stadtgebiet wohnen“. Nach Gerichtsurteilen soll der Abstand mindestens die dreifache Anlagenhöhe betragen – bei einem 215 Meter großen „Standard-Windrad“ ergibt sich daraus eine Entfernung von 645 Metern, die nun generell einzuhalten ist. Jopp betonte, dass manche Flächen zwar geeignet sind, aber aus „städtebaulichen Gründen“ keine Aufnahme gefunden haben – unter anderem deshalb, weil „verschiedene Gemeinden zu stark belastet worden wären“. Das gilt für fünf Flächen bei Bisterschied beziehungsweise Teschenmoschel. Andere Gebiete sind durch das Vergrößern der Pufferzonen so reduziert worden, dass sie das Konzentrationsgebot nicht mehr erfüllen. Prominenteste Streichung ist die sogenannte Platte bei Schönborn: Der Zuschnitt und die topografischen Verhältnisse machten eine Erschließung unwirtschaftlich. Darüber hinaus hatte es wiederholt heftigen Widerstand der umliegenden Gemeinden gegen Windrad-Pläne auf der landschaftlich reizvollen „Platte“ gegeben. Dagegen gehört das „Fünf-Länder-Eck“ zu den zwölf Gebieten, die im Entwurf des FNP übrig geblieben sind (siehe Grafik): Jopp verwies darauf, dass dieses rund 90 Hektar große Gebiet nun mal „insgesamt geeignet“ sei. Auf Nachfrage von Harald May (CDU) hat er eingeräumt, dass die VG Winnweiler die in ihrer Gemarkung liegenden Teile des Fünf-Länder-Ecks nicht in den dortigen FNP aufgenommen hat. Zudem hat der Gehrweilerer Ortschef Bernd Kiefer betont, „dass sich die Gemeinden rund um dieses Gebiet gegen die Aufnahme wehren“. Jopp erwiderte, dass während der Offenlage erneut Einwände gegen den Entwurf möglich sind. Auch könnten sich bei dem noch ausstehenden Umweltbericht Hindernisse ergeben, die eine erneute Entscheidung des Rates notwendig machten. Dennoch kündigte May für die CDU an, „dieser Fortschreibung nicht zustimmen zu können, weil wir nicht gegen die Belange einzelner Ortsgemeinden entscheiden möchten“. Auch Helmut Hyner (FWG) betonte, Standorte abzulehnen, gegen die sich betroffene Gemeinden ausgesprochen hätten: „Das muss für uns in Stein gemeißelt sein.“ Dem widersprach Michael Groß von der VG-Verwaltung: Das Land verlange, dass man der Windkraft „substanziellen Raum“ zur Verfügung stelle. „Wir haben gegenüber dem Standortkonzept schon deutlich reduziert – wenn wir noch mehr herausnehmen, könnten wir irgendwann ein Maß unterschreiten, wo wir nicht mehr den vorgegebenen Beitrag leisten“, sagte Groß. Wenn alle Flächen herausgenommen würden, gegen die es in einzelnen Gemeinden Widerstand gibt, blieben am Ende möglicherweise zu wenig Flächen übrig. Was einmal mehr zeigt: Beim Thema Windenergie alle Seiten zufriedenzustellen, gleicht der Quadratur des Kreises ...

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