Katzenbach Erste Schritte für Photovoltaik-Freiflächenanlage

Unter den Solarmodulen der geplanten Photovoltaikanlage bei Katzenbach soll sich Grünland entwickeln können, sodass eine Beweidu
Unter den Solarmodulen der geplanten Photovoltaikanlage bei Katzenbach soll sich Grünland entwickeln können, sodass eine Beweidung möglich ist.

Schon über zwei Jahre ist eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf Katzenbacher Gemarkung im Gespräch – jetzt hat die Gemeinde erste konkrete Schritte unternommen.

Der Gemeinderat hat mit sieben Ja-Stimmen und einer Enthaltung einen vorhabenenbezogenen Bebauungsplan, der ein Sondergebiet „Photovoltaik“ nordöstlich der Gemeinde ausweist, auf den Weg sowie in das förmliche Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren gebracht. Die 11,2 Hektar große Fläche ist nach den Worten des Planungsbüros Gutschker-Dongus aus Odernheim auf Grund ihrer Lage in landwirtschaftlich benachteiligtem Gebiet und der Exposition grundsätzlich für die Errichtung einer solchen Anlage geeignet.

Die geplante Anlage hat eine Leistung von zirka zehn Megawattpeak. Damit sollen pro Jahr 11,6 Millionen Kilowattstunden Strom produziert und zirka 8800 Tonnen CO2 eingespart werden. Zudem befindet sich der Standort überwiegend im 200-Meter-Radius entlang der Alsenz-Bahntrasse. Damit sei zugleich aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hinsichtlich der Förderfähigkeit des produzierten Stroms auch die Wirtschaftlichkeit gegeben, so die Infos an die Ratsmitglieder.

Nach Ablauf der Nutzungszeit Rückbau vereinbart

Investor ist die Firma Anumar GmbH aus Ingolstadt, die auch private Beteiligungsmöglichkeiten bei einer Umsetzung nicht ausschließt. Die Flächen werden für einen Zeitraum von 30 Jahren von den Grundstückseigentümern angepachtet. Unterhalb der Solarmodule soll sich Grünland entwickeln, sodass eine Beweidung möglich ist. Nach der Nutzungszeit ist der vollständige Rückbau der Anlagen vereinbart und der Ausgangszustand der Grundstücke wiederherzustellen, damit das Gelände wieder landwirtschaftlich genutzt werden kann.

Die maximale Höhe der Solarmodule wie auch der Nebenanlagen für die Wechselrichter und Trafostationen wird auf 3,50 Meter beschränkt. Ferner soll drei Meter Grenzabstand zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden. Die mögliche Ausgleichsfläche für die Eingriffe in Natur und Landschaft durch den Bau der Anlage wurde ebenfalls genannt, sie wird in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Das komplette Gebiet wird mit einem Maschendrahtzaun oder einem Gitterzaun mit Übersteigschutz eingezäunt. Hier wurde die maximale Höhe auf 2,50 Meter festgesetzt.

Im städtebaulichen Vertrag ist vereinbart, dass der Investor alle anfallenden Kosten für die Umsetzung des Bebauungsplans tragen muss, der Gemeinde dürfen keine Kosten entstehen. Die vorgesehene Fläche ist allerdings noch nicht im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land enthalten, was eine Genehmigung ausschließen würde. Eine Aufnahme ist beantragt, so die Information von Ortsbürgermeister Volker Köhler.

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