Donnersbergkreis Ausgangssperre tritt trotz Mainzer Gerichtsbeschluss in Kraft

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Die nächtliche Ausgangssperre, Teil der Allgemeinverfügung, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Donnersbergkreis gilt, tritt wie geplant in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 0 Uhr in Kraft. Das hat Landrat Rainer Guth auf RHEINPFALZ-Nachfrage klargestellt. Zwischen 21 und 5 Uhr dürfen Bürger im Donnersbergkreis nur auf die Straße, wenn sie einen triftigen Grund dafür anführen können.

Am Freitagnachmittag hatten die Landkreise Alzey-Worms, Mainz Bingen sowie die Stadt Mainz ihre bereits gültigen Ausgangssperren nach einem Gerichtsbeschluss ausgesetzt. Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz, der sich auf einen Einzelfall beziehe, stünden mehrere anderslautende Beschlüsse anderer Gerichte gegenüber, sagte Guth. Daher gebe es gar keine Handhabe, um sich nicht an die Landesvorgaben zu halten, die eine solche nächtliche Ausgangssperre vorgeben, sobald der Inzidenzwert eines Landkreises dreimal in Folge über 100 gelegen hat. Dennoch zeigt sich Guth kritisch gegenüber einigen der Vorgaben, etwa der deutlich erschwerten Lage für den Einzelhandel: „Das hätte man bei all den Testmöglichkeiten, die wir haben, anders lösen können.“

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