Rheinland-Pfalz Moscheebau: Ditib nimmt einen zweiten Anlauf

«GERMERSHEIM». Das Baugenehmigungsverfahren für die neue Moschee in Germersheim wird wiederaufgenommen. Darauf einigten sich die Konfliktparteien gestern vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt. Der Moscheenverband Ditib hatte zuvor gegen die Aufhebung der Baugenehmigung durch die Kreisverwaltung geklagt.

Ditib übernimmt die Verfahrenskosten und reicht modifizierte Unterlagen nach, die Kreisverwaltung muss erneut über den Bauantrag entscheiden. Die Vorgeschichte: Am 8. Juli 2016 hatte der Kreis Germersheim den Neubau der Ditib-Moschee genehmigt. Dagegen legte die Stadt Germersheim Widerspruch ein. Die Stadt hielt die Baugenehmigung wegen erheblicher Mängel für rechtswidrig und das Bauvorhaben für nicht gebietsverträglich. Das Verwaltungsgericht Neustadt gab dem Eilrechtsschutzantrag statt. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die Entscheidung im Januar 2017. So kam es zur Aufhebung der Baugenehmigung. Auf Vorschlag von Thomas Butzinger, Vorsitzender Richter der 4. Kammer des Neustadter Verwaltungsgerichts, kam es zu der gestrigen Einigung.: Ditib hat somit die Chance, die vom Verwaltungsgericht entdeckten Mängel im neuen Baugenehmigungsverfahren abzustellen.

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