Rheinland-Pfalz Einwurf: Keine Kapitulation

Ein wenig klingt es so, als würden die Saar-Behörden heute aushandeln, wie genau ihre Kapitulation vor der Raserei im Straßenverkehr aussehen wird. Doch dieser Eindruck täuscht. Ihr Verfassungsgerichtshof hat ihnen gesagt: Die Messungen eines bestimmten Blitzers sind vermutlich korrekt, aber trotzdem ungültig. Nun müssen sie klären, auf welche ähnlich programmierten Geräte sie einstweilen noch verzichten. Und ob sie ertappte, aber noch nicht rechtskräftig bestrafte Zu-schnell-Fahrer gleich ungeschoren davonkommen lassen. Doch wenn sie sich vor dieser Debatte drücken würden, widersetzten sie sich nicht nur den obersten Richtern ihres Bundeslandes. Sie müssten zudem damit rechnen, dass Betroffene reihenweise vor Gericht ziehen und dort nach und nach austesten, welche weiteren Blitzer sie noch aus dem Verkehr klagen können. Eine Kapitulation vor der Raserei im Straßenverkehr wäre es, wenn die Saar-Behörden es darauf ankommen ließen.

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