Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Saarland zieht weitere Blitzer-Messung zurück

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Saarbrücken. Am Dienstag wollen sich Vertreter saarländischer Behörden treffen, um über Konsequenzen aus dem Blitzer-Urteil ihres Verfassungsgerichtshofs zu sprechen. Es geht um die Frage, ob die Messergebnisse weiterer Geräte ebenfalls wertlos sind. In mindestens einem Fall hat ein Landesamt aber schon eine Entscheidung getroffen.

Tempo 30 gilt auf der Straße im saarländischen Ensdorf, auf der ein Autofahrer am 9. April geblitzt wird: mit 57 Stundenkilometern, so steht es im Bußgeldbescheid, gegen den er anschließend den Anwalt Alexander Gratz vorgehen lässt. Und zwar mit Erfolg, vor wenigen Tagen hat ihm das Landesverwaltungsamt einen Brief geschickt. In dem steht: Das Verfahren wird „aufgrund des Urteils des saarländischen Verfassungsgerichtshofs“ eingestellt. Damit ist in einem Einzelfall eine Frage beantwortet, über die sich Vertreter verschiedener Saar-Behörden heute eigentlich erst noch in größerer Runde verständigen wollen. Denn die obersten Richter ihres Bundeslands haben vor einer Woche ein Urteil veröffentlicht, das besagt: Eine Tempomessung des „Traffistar S 350“ ist als ungültig einzustufen. Dabei gestehen die Juristen diesem Blitzer zu, dass vermutlich korrekte Ergebnisse liefert. Aber sie bemängeln, dass Betroffene das nicht nachprüfen können.

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