Pfalz Speyer: Antrag für Anerkennung als Unesco-Welterbe fast fertig

Blick in den Gebetsraum der Synagoge in Speyer. Die Initiative für die Aufnahme der jüdischen mittelalterlichen Kultur von Speye
Blick in den Gebetsraum der Synagoge in Speyer. Die Initiative für die Aufnahme der jüdischen mittelalterlichen Kultur von Speyer, Worms und Mainz ins Unesco-Welterbe tritt 15 Jahre nach der ersten Idee in ihre entscheidende Phase.

Die Initiative für die Aufnahme der jüdischen mittelalterlichen Kultur von Speyer, Worms und Mainz ins Unesco-Welterbe tritt 15 Jahre nach der ersten Idee in ihre entscheidende Phase: Das Dossier für den Antrag ist im Wesentlichen fertiggestellt. Das rund 600 Textseiten umfassende Nominierungsdossier sei bereits ins Englische übersetzt, sagte die Leiterin der Stabsstelle im Wissenschaftsministerium, Stefanie Hahn, der Deutschen Presse-Agentur. Jetzt folgten noch Bildauswahl und Layout-Gestaltung.

Antrag soll Ende 2019 versendet werden

Der Antrag für die drei Schum-Städte soll Ende des Jahres abgeschickt werden, damit er pünktlich vor dem Fristende am 1. Februar 2020 bei der Weltkulturorganisation Unesco in Paris eintrifft. Schum bezeichnet die jüdische Tradition von Speyer, Worms und Mainz – nach den hebräischen Anfangsbuchstaben Schin für Schpira (Speyer), Waw für Warmaisa (Worms) und Mem für Magenza (Mainz).

Das Dossier besteht aus zwei großen Teilen. Zum einen wird wissenschaftlich fundiert der außergewöhnliche universelle Wert der jüdischen Stätten am Rhein beschrieben, ihr „Outstanding Universal Value“. Zum anderen wird in einem Management-Plan dargestellt, wie die Stätten dauerhaft und damit für alle kommenden Generationen gesichert und für die Öffentlichkeit erschlossen werden sollen.

Ritualbad in Speyer

In Speyer soll die um 1120 gebaute Mikwe, also ein Ritualbad, den besonderen Unesco-Status erhalten. In Worms sind es neben einer etwas kleineren Mikwe und der Synagoge der Friedhof „Heiliger Sand“. In Mainz gehört der ebenfalls mittelalterliche Friedhof „Judensand“ zu den Stätten, die ins Welterbe aufgenommen werden sollen.

„Hier sind Juden im Mittelalter in Städte mit einer christlichen Mehrheitsgesellschaft gekommen und waren vor die Aufgabe gestellt, ihre Religion zu leben“, erklärte Stabsstellenleiterin Hahn. „Dabei sind sie zu Lösungen gekommen, die für das aschkenasische Judentum wegweisend geworden sind.“ Als Aschkenasen bezeichnen sich Juden aus Mittel-, Nord- und Osteuropa, im Unterschied zu den sephardischen Juden von der iberischen Halbinsel.

Fachliche Prüfung

Die Frage nach der Situation von Minderheiten in einer Gesellschaft sei auch heute aktuell, sagt Hahn. Diesen Gegenwartsbezug zu vermitteln, sei ein wichtiges Anliegen. Daher werde in enger Abstimmung mit dem Verein Schum-Städte die Vortragsarbeit im nächsten Jahr weiter verstärkt. Jüdische Geschichte lasse sich nicht auf den Holocaust reduzieren. „Es gab auch eine Zeit gegenseitiger Befruchtung und des Austauschs.“

Was passiert dann mit dem Antrag der Schum-Städte? Zunächst beginnt der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) mit der fachlichen Prüfung. Dabei könnten etwa im Mai 2020 auch Rückfragen zu erwarten sein, erklärt Hahn. Voraussichtlich im September werde dann ein Gutachter der ICOMOS durch alle drei Städte reisen, sich vor Ort alles anschauen und mit den Verantwortlichen sprechen. Anschließend sind alle ICOMOS-Mitglieder – das sind Personen und Institutionen mit Erfahrung in der Denkmalpflege – aufgerufen, den Antrag zu beurteilen. Im Anschluss an ein ICOMOS-Treffen im November in Paris, bei auch der Antragsteller noch einmal gehört wird, gibt der Rat für Denkmalpflege voraussichtlicht Anfang 2021 seine Stellungnahme ab.

Vier Möglichkeiten der Empfehlung

Dabei gibt es vier Möglichkeiten der Empfehlung: Neben Annahme („Inscription“) und Ablehnung („Non-inscription“) gibt es noch die Empfehlung, bestehende Mängel im Management-Plan zu beheben („Referral“) oder ein neues Dossier einzureichen, um den außergewöhnlichen universellen Wert nachzuweisen („Deferral“). Anschließend formuliert das Welterbe-Zentrum der Unesco ab März 2021 eine Beschlussvorlage. Im Juli 2021 trifft dann das Welterbe-Komitee der Unesco eine endgültige Entscheidung. Nachdem die Sitzung in diesem Jahr in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku stattfand und 2020 die chinesische Stadt Fuzhou Gastgeberin sein wird, soll die Sitzung 2021 voraussichtlich in Afrika, möglicherweise in Uganda, stattfinden.

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