Pfalz Neustadt: Gericht stoppt Winzer-Halle unterhalb von Hambacher Schloss

Das Weinbergsgelände bei Neustadt-Hambach, in dem der Bau entstehen sollte.
Das Weinbergsgelände bei Neustadt-Hambach, in dem der Bau entstehen sollte.

Der Plan eines Neustadter Weinbaubetriebs, im Außenbereich unterhalb des Hambacher Schlosses eine Maschinenhalle mit Wohnungen zu errichten, ist vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht in Neustadt lehnte das Vorhaben jetzt ab, weil der über neun Meter hohe Bau mit einer Nutzfläche von 700 Quadratmetern eine „Verunstaltung des Landschaftsbildes“ zur Folge haben würde.

Das Grundstück liege südlich des Neustadter Ortsteils Hambach in einer größeren Weinbergsfläche, die sich vor dem Hintergrund des bewaldeten Haardtrandes mit dem Hambacher Schloss als „historisch einmalig bedeutsamen Gebäude und optischem Blickfang“ erstrecke. Die vorgesehene Bebauung hätte eine „massive, optisch störende Wirkung, die auch für einen offenen Betrachter als grob unangemessen erscheine“, sagte am Dienstag eine Gerichtssprecherin zu den Gründen des Urteils.

In einem zweiten Bauabschnitt hatte der Winzer zudem ein Kelterhaus mit Flaschen- und Tanklager, eine Vinothek und Wohnmobilstellplätze vorgesehen. Der Weinbaubetrieb hatte laut Gericht argumentiert, das geplante Gebäude werde architektonisch anspruchsvoll gestaltet und werde sich harmonisch in Natur und Landschaft einfügen. Die Verwaltungsrichter waren nach einer Ortsbesichtigung jedoch völlig anderer Meinung. Das Verwaltungsgericht ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Koblenz zu.

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