Pfalz Landesmedienanstalt: Gericht hat an Eumann-Wahl nichts auszusetzen

Marc Jan Eumann.  Foto: dpa
Marc Jan Eumann.

Die umstrittene Wahl des SPD-Politikers Marc Jan Eumann zum neuen Direktor der Ludwigshafener Landesmedienanstalt (LMK) war rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt am Mittwoch entschieden.
Laut dem rheinland-pfälzischen Landesmediengesetz liege die Entscheidung über die Vergabe der Direktorenstelle „in der alleinigen Verantwortung der Versammlung der LMK“, so die Richter. Damit gewährleiste das Gesetz die von der Rundfunkfreiheit gebotene Pluralität und Staatsferne im Bereich der Medienaufsicht über den privaten Rundfunk.

Versammlung durfte frei entscheiden



Die Wahl selbst unterliegt laut dem Gericht „keiner inhaltlichen Überprüfung“. Auch bedürfe die Wahlentscheidung der Versammlung keiner Begründung. Es gebe keine Anhaltspunkte für einen Verstoß der Versammlung gegen verfahrensrechtliche Anforderungen für die Wahl. Mangels gesetzlicher oder satzungsrechtlicher Regelungen habe die Versammlung frei darüber entscheiden können, wie sie die Wahl vorbereite, auf welche Weise sie nach geeigneten Bewerbern für den Direktorenposten suche und wen sie zur Vorstellung und zur Wahl zulasse. Insbesondere sei sie nicht zu einer Ausschreibung verpflichtet gewesen und habe sich stattdessen einer informellen Findungskommission bedienen können.

„Die Beteiligten hatten Narrenfreiheit“



Wie mehrfach berichtet, war die Wahl Eumanns zum LMK-Direktor höchst umstritten. Insbesondere deshalb, weil der üppig bezahlte Posten nicht ausgeschrieben worden war und statt dessen eine Findungskommission hinter verschlossenen Türen die Fäden gezogen hatte. Kritiker sprachen deshalb „vom bösen Schein der Ämterpatronage“. Zwei von diesem Gremium nicht berücksichtigte Bewerber riefen das Verwaltungsgericht mit Eilanträgen an. Einer von ihnen, der Kölner Medien-Rechtsanwalt Markus Kompa, zeigte sich gestern Abend gegenüber der RHEINPFALZ über die Entscheidung des Neustadter Gerichtes enttäuscht: „Wirklich überzeugt hat mich der Beschluss nicht.“ Denn, so Kompa: Mit seiner Entscheidung sage das Gericht sinngemäß, „dass die Beteiligten Narrenfreiheit hatten“.

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