Pfalz Lambrecht: Ermittlungen gegen Awo-Pfleger eingestellt

Die Staatsanwaltschaft klagt den Beschuldigten nicht an.  Archivfoto: Mehn
Die Staatsanwaltschaft klagt den Beschuldigten nicht an. Archivfoto: Mehn

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Totschlags gegen einen Pfleger des Awo-Seniorenheims in Lambrecht eingestellt. Gegen den Mann war nach dem Hauptprozess ermittelt worden.

Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, am 20. Februar 2016 während seiner Spätschicht eine Bewohnerin des Alten- und Pflegeheims „Lambrechter Tal“ der Arbeiterwohlfahrt (Awo) sterben gelassen zu haben, für die er als Pflegefachkraft zuständig war. Er habe sich jedoch von einem inzwischen – noch nicht rechtskräftig – verurteilten Kollegen überreden lassen, den Notarzt nicht zu rufen.

Tatverdacht entstand aus Chatverlauf

Der Tatverdacht beruhte laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt Hubert Ströber im Wesentlichen auf einer Passage im Chatverlauf zwischen zwei zwischenzeitlich (noch nicht rechtskräftig) verurteilten Mitarbeitern.

Der Beschuldigte hatte den Tatvorwurf bestritten. Er gab an, keinen Anlass zur Annahme gehabt zu haben, der Zustand der von ihm betreuten Frau habe sich so verschlechtert, dass ein Arzt hätte gerufen werden müssen.

Ermittlungen haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft ergeben, dass der Mann sich erfolgreich um eine Verbesserung des Gesundheitszustandes der Frau bemüht hatte. Deshalb sei nicht auszuschließen, dass er auf die Aufforderung seines Kollegen, die Frau sterben zu lassen, nur scheinbar eingegangen sei.

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