Pfalz Andernach: Entflohener Sexualstraftäter stammt aus der Westpfalz

 Symbolfoto: Hartschuh
Symbolfoto: Hartschuh

(Aktualisiert) Der Entflohene wurde nach Zeugenhinweisen festgenommen und ist laut Polizei wieder in der Klinik in Andernach.
Aus der Psychiatrie in Andernach ist am Dienstag ein Sexualstraftäter entflohen. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern bestätigte auf Anfrage, dass der Mann aus der Westpfalz stammt.
Er wurde 1994 vom Landgericht Kaiserslautern verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass er damals einen Erwachsenen, der sich nicht wehren konnte, sexuell missbraucht haben soll. Nach Angaben eines Kliniksprechers hatte er sich in den Jahren seit der Verurteilung in der Klinik gewisse Lockerungen erarbeitet. So durfte er beispielsweise morgens das Gelände verlassen und abends wieder zurückkehren. So auch am Dienstag – allerdings sei er da nicht mehr zurückgekehrt, heißt es. Morgens habe er die Klinik mit dem Fahrrad verlassen, um zu einem externen Arbeitgeber in der Umgebung zu fahren. Dort sollte er laut Klinik ein Praktikum zur beruflichen Wiedereingliederung machen.

Nicht beim Praktikum erschienen



Als er nach den genehmigten zwölf Stunden Ausgang zum vereinbarten Zeitpunkt nicht auf seine Station zurückgekehrt war und die Bemühungen der Klinik fehlschlugen, ihn zu erreichen, wurde die Polizei informiert. Mittlerweile steht fest, dass er an diesem Tag überhaupt nicht an seinem Praktikumsplatz erschienen war.
Er ist seit 24 Jahren wegen des sexuellen Missbrauchs eines Erwachsenen in der Andernacher Klinik Nette-Gut untergebracht. Darüber hinaus gab es zeitlich davor liegende Verurteilungen wegen Übergriffen gegenüber Kindern und Jugendlichen. Im Rahmen der langjährigen Therapie konnte laut Kliniksprecher eine psychische Stabilisierung erreicht werden. Seit 2010 verfüge er über Lockerungen. Seit Herbst 2017 durfte er, auch auf Anregung eines externen Gutachtens, ohne Begleitung die Klinik verlassen. In den vergangenen Jahren habe sich der Patient positiv entwickelt.
Die Klinik Nette-Gut ist als Einrichtung des Maßregelvollzugs gesetzlich verpflichtet, Patienten Lockerungen im Sinne des Beschleunigungsgebotes frühzeitig zu gewähren. In Rheinland-Pfalz gibt es ein vierstufiges Lockerungssystem. Die Einrichtungen des Maßregelvollzugs können innerhalb dieser Stufen weitere Differenzierungen vornehmen, was in der Klinik Nette-Gut auch gemacht wird. Es besteht ein gestuftes Lockerungskonzept, das jeder Patient durchläuft.

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