Kolumne „Im Nachhinein“ RHEINPFALZ Plus Artikel So bürgerfreundlich ist die Landes-Bußgeldstelle

nachhinein1_22_8_2020

Die in der Pfalz angesiedelte Inkasso-Behörde bekommt miese Online-Rezensionen. Dabei ist sie total bürgerfreundlich: Jetzt hätte sie jetzt einem Raser beinahe seine Strafe erspart. Und das kann doch wirklich kein Versehen gewesen sein.

Bußgeldstellen schlagen sich mit einer Klientel herum, die ihnen eher kritisch gegenüber steht. Kein Wunder also, dass sie in Online-Rezensionen mau abschneiden: Den Strafen-Kassierern des Landes Baden-Württemberg in Karlsruhe etwa haben Google-Nutzer nur 1,9 von fünf möglichen Bewertungssternchen zugebilligt. Doch damit schneiden sie immer noch besser ab als ihre rheinland-pfälzischen Kollegen, die in Speyer sowie in einer Außenstelle in Zweibrücken residieren. Denn die haben einen kläglichen Kunden-Zufriedenheitswert von 1,3 eingefahren.

Die Kritiker bemühen sich um Fairness

Dabei bemühen sich die kritischen Online-Rezensenten durchaus um Fairness: Vergleichsweise selten schimpfen sie über die Sache an sich – also darüber, dass sie für Verstöße gegen die Strafverkehrsordnung zur Rechenschaft gezogen werden. Stattdessen erbost sie, dass ihnen neben ihrer eigentlichen Strafe noch unverschämt hohe Verwaltungsgebühren abverlangt würden. Oder dass ihr Einspruch verschlampt worden sei. Oder – und vor allem – dass sie bei ihren Anrufen in der Warteschleife der Bußgeldstelle hängenbleiben. Doch das ständige Genörgel ist unfair.

Denn eigentlich bemüht sich die Behörde um größtmögliche Bürgerfreundlichkeit. Besonders eindrücklich hat sie das im Fall eines Autofahrers gezeigt, der im Februar geblitzt worden war – mit 154 Stundenkilometern in einem Tempo-100-Abschnitt am Autobahndreieck Vulkaneifel. Ihm drohte deshalb ein Fahrverbot, und das hätte ihn den Job gekostet. Weshalb das für die Messstelle zuständige Amtsgericht in Daun mittlerweile entschieden hat: Er darf seinen Führerschein ausnahmsweise behalten, aber dafür steigt seine Geldbuße von 240 auf 500 Euro.

Ans falsche Gericht geschickt

Die Eintreiber aus Speyer allerdings hatten versucht, den Mann noch milder wegkommen zu lassen: indem sie die Unterlagen zu seinem Fall in die falsche Stadt schickten. Das so unverhofft mit den Akten behelligte Amtsgericht in Wittlich tat daraufhin, was es unter den gegebenen Umständen tun musste: Es eröffnete ein Verfahren, das es wegen Unzuständigkeit gleich wieder als erledigt einstufte. Doch das Tribunal sabotierte diese bürgerfreundliche Lösung mit dem Hinweis, dass die zuständigen Kollegen den Autofahrer trotzdem noch büßen lassen könnten.

Die Bußgeldstelle musste nun also wenigstens so tun, als ob sie den Fehltritt des Mannes weiterhin ahnden lassen wolle. Und um ihn trotzdem vor Widrigkeiten zu schützen, ließ sie sich einen genialen Kniff einfallen: Zwar schickte sie die Unterlagen tatsächlich wieder los – aber sie ließ sie erneut zum Wittlicher Gericht transportieren, das gerade erst auf seine Unzuständigkeit für diesen Fall hingewiesen hatte. Womit den Juristen dort im Nachhinein hätte dämmern müssen, dass der Eintreibe-Behörde schon im ersten Anlauf kein Versehen passiert war.

Tadelndes Schreiben vom Richter

Denn eigentlich weiß man in Speyer und Zweibrücken nur zu gut, wer juristisch für das Autobahndreieck Vulkaneifel zuständig ist. Schließlich gehen Fahrer dort gleich reihenweise in die Blitzer-Falle. Doch der Wittlicher Richter scheint eher daran gedacht zu haben, dass das Land seine Inkasso-Dienststelle in der schönen Pfalz angesiedelt hat. Und dass die Eifel-Hunsrück-Region für Pfälzer ein tristes Irgendwo sein muss, das für sie zu nicht mehr weiter unterscheidbarer Ödnis verschwimmt. Also schrieb er der Behörde tadelnden Tones, dass sie sich schon zum zweiten Mal vertan habe.

Dass sie sich daraufhin doch noch nach Daun gewandt und dem Autofahrer so die happige Strafe beschert hat, kann man der Bußgeldstelle nicht verdenken: Sie hatte wirklich alles getan, um ihm das zu ersparen. Und dafür gebührt ihr mindestens ein zusätzlicher Bewertungsstern – selbst wenn ihre kritische Klientel den Verdacht hegen wird, dass der Behörde so viel Bürgerfreundlichkeit doch eher aus Versehen unterlaufen sein könnte.

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