Pfalz Mordfall Kandel: Strenge Sicherheitsauflagen für Prozess

Treppenaufgang im Landgericht Landau. Foto: Van
Treppenaufgang im Landgericht Landau.

Für den Prozess im Mordfall Kandel hat das Landgericht Landau am Dienstag strenge Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. Die Nichtöffentlichkeit der Verhandlung soll damit gewährleistet werden. So dürfen unberechtigte Personen nicht nur den Sitzungssaal nicht betreten, sie dürfen sich auch nicht im Flurbereich davor oder dem Treppenaufgang aufhalten.

Nicht-öffentliche Verhandlung



Das Landgericht verhandelt nicht-öffentlich, weil es nicht ausschließt, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig war. Der Beschuldigte, ein vermutlich aus Afghanistan stammender Flüchtling, soll seine Ex-Freundin laut Anklage aus übersteigerter Eifersucht am 27. Dezember in Kandel erstochen haben.

13 Verhandlungstage angesetzt



Für den Prozess sind 13 Verhandlungstage angesetzt. Nach der Sitzungsverfügung sind im Sitzungssaal keine Funkgeräte, Handys, Smartphones, Laptops, Tablets, Fotoapparate sowie Geräte für Ton- und Bildaufnahmen erlaubt. Sie müssen abgegeben werden. Ausgenommen sind die Geräte von Verteidigern, Sachverständigen und Vertretern der Jugendgerichtshilfe.

Sichtblenden und Absperrungen



Um das Aufzeichnungsverbot sicherzustellen, werden vor dem Sitzungssaal Absperrungen und Sichtblenden aufgestellt. Aufgrund der bisherigen Berichterstattung zur Tat und zu dem Angeklagten hegt das Landgericht die Befürchtung, dass ohne die Sicherheitsvorkehrungen „eine identifizierende und personalisierte, wenn nicht gar stigmatisierende Berichterstattung erfolgen würde“. Dies sei mit dem Jugendstrafrecht nicht vereinbar.

Drohungen gegen den Angeklagten



Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit verbiete zudem auch Aufnahmen vor der Sitzung und in den Sitzungspausen. Letztlich begründet das Gericht seine Auflagen auch mit den „im Vorfeld geäußerten Bedrohungen“ bezüglich des Angeklagten.

Pressemitteilungen zum Prozessverlauf



Das Landgericht teilte am Dienstag auch mit, wie es trotz der Nichtöffentlichkeit über den Verlauf des Prozesses berichten will. Am ersten Prozesstag soll es um 9.30 Uhr - und damit eine halbe Stunde nach Verhandlungsbeginn - eine Pressekonferenz des Pressesprechers des Gerichts geben. Für die weiteren Verhandlungstage sind schriftliche Pressemitteilungen vorgesehen.

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