Meinung Straßenverkehrsrecht: Völlig bekifft

Selbst wer kiffte und überhaupt kein Auto fuhr, konnte bislang seinen Führerschein verlieren.
Selbst wer kiffte und überhaupt kein Auto fuhr, konnte bislang seinen Führerschein verlieren.

Das Straßenverkehrsrecht muss nach der Teillegalisierung von Cannabis angepasst werden. Die Rechtslage bislang ist absurd.

Die politische Debatte um Konsum von Cannabis ist in Teilen an Scheinheiligkeit nicht zu unterbieten. Vorneweg wieder einmal Markus Söder, der Kiffen auf Volksfesten verbieten will. Ausgerechnet Bayern, das mit dem Oktoberfest regelmäßig die größte offene Drogenszene der Welt beherbergt. Hier wird die viel gefährlichere Droge Alkohol konsumiert, bis der Notarzt kommt.

Kiffen in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verbietet das neue Cannabis-Gesetz. Sehr sinnvoll. Alkohol aber dürfen schon 14-Jährige konsumieren, wenn die Eltern dabei sind. Die Wiesn – gepflastert mit Alkoholleichen in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen – gilt der Stadt München als Familienfest.

Wenn nun das Straßenverkehrsrecht an die Teillegalisierung des Cannabiskonsums angepasst werden soll, dann ist das überfällig. Es geht nicht nur darum, zu Recht empfindliche Strafe vorzusehen für benebelte Autofahrer. Doch bislang liegt ein Verstoß auch dann vor, wenn sich ein Fahrer Tage nach dem Konsum völlig nüchtern ans Lenkrad setzt, weil der Grenzwert im Blut irreal niedrig angesetzt ist. Und er konnte bislang seinen Führerschein verlieren, wenn er innerhalb von zehn Jahren zwei Mal gekifft hatte – weit weg von jedem Auto. Denn er galt dann nach wiederholtem Drogenkonsum grundsätzlich als ungeeignet für eine Fahrerlaubnis. Es ist höchste Zeit, dass diese absurde Rechtslage geändert wird.

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