Politik Zur Sache: Parteienfinanzierung und Zulassung zur Wahl

Auf dem Weg in den Bundestag haben kleine Parteien weitere Hürden zu meistern. Während die etablierten Parteien ihren Wahlkampf zu einem großen Teil aus staatlichen Mitteln bestreiten, sind viele kleine und neue Parteien auf ihre eigenen Ressourcen beschränkt. Denn in den Genuss der staatlichen Teilfinanzierung kommen nur Parteien, die bei der vergangenen Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei der jüngsten Landtagswahl 1,0 Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben.

Zweitstimme entscheidet

Wie viel Geld eine Partei bekommt, hängt von ihrem Zweitstimmenergebnis und der Höhe ihrer eingenommenen Mitgliedsbeiträge und Spenden ab. Das heißt große Parteien bekommen mehr Geld. 2016 waren 21 Parteien anspruchsberechtigt.

Auf Unterstützerstimmen angewiesen

Eine weitere Hürde für Kleinparteien besteht darin, vom Bundeswahlausschuss zur Wahl zugelassen zu werden. Dazu muss der Parteistatus der bewerbenden Organisation anerkannt werden. Inhalte spielen dagegen keine Rolle. Außerdem müssen nicht etablierte Parteien Unterstützungsunterschriften einreichen – 200 bei einem Wahlkreisvorschlag, 2000 bei einer Landesliste. Als „etabliert“ gelten Parteien, die im Bundestag oder in einem Landtag seit der jüngsten Wahl mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. 

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