Recht Urteil: Negativzinsen bei Girokonten unzulässig

Beim Tagesgeldkonto, meinten die Berliner Richter, müsse dem Kunden mindestens der Betrag verbleiben, den er eingezahlt hat. Die
Beim Tagesgeldkonto, meinten die Berliner Richter, müsse dem Kunden mindestens der Betrag verbleiben, den er eingezahlt hat. Dies werde jedoch durch das Verwahrentgelt umgangenen.

Verbraucherschützer sehen sich durch ein Urteil des Landgerichts Berlin in ihrer Einschätzung bestätigt, dass Kreditinstitute für Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Negativzinsen berechnen dürfen. Allerdings dürften dazu noch weitere gerichtliche Entscheidungen folgen.

„Das Landgericht Berlin setzt hiermit ein klares Signal gegen den Versuch vieler Banken, Kundinnen und Kunden mit Verwahrentgelten in Form von Negativzinsen zu belasten“, sagte David Bode, Rechtsreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) am Dienstag. „Erfreulich ist auch, dass das Gericht die Bank dazu verpflichtet hat, alle zu Unrecht kassierten Beträge zurückzuzahlen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Klagen von Verbraucherschützern

Das Landgericht Berlin erklärte in erster Instanz nach einer Klage des VZBV entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis eines Kreditinstitutes für unzulässig. Die Beanspruchung eines sogenannten Verwahrentgeltes bei Zahlungsdiensteverträgen sei mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren, entschied das Gericht mit Blick auf Girokonten. Beim Tagesgeldkonto müsse dem Kunden mindestens der Betrag verbleiben, den er eingezahlt hat. Dies werde jedoch durch das Verwahrentgelt umgangenen (Az: 16 O 43/21).

Der Bundesverband möchte die Zulässigkeit der Verwahrentgelte grundsätzlich klären lassen und hat deshalb Klagen gegen verschiedene Kreditinstitute erhoben. Das Berliner Urteil ist die erste Entscheidung dazu.

Geschäftsbanken, die Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken, müssen dafür seit Juni 2014 Zinsen zahlen. Aktuell liegt der zu zahlende Einlagenzins bei 0,5 Prozent. Etliche Geldhäuser geben die Kosten an ihre Kunden weiter. Seit einiger Zeit gewährt die Notenbank Freibeträge für bestimmte Summen, um die Institute zu entlasten.

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