Dieselskandal Schadenersatz auch nach Autoverkauf

Ein Messschlauch eines Geräts zur Abgasuntersuchung für Dieselmotoren steckt im Auspuffrohr eines VW Golf 2.0 TDI in einer Werks
Ein Messschlauch eines Geräts zur Abgasuntersuchung für Dieselmotoren steckt im Auspuffrohr eines VW Golf 2.0 TDI in einer Werkstatt in Frankfurt (Oder).

Auch Diesel-Klägerinnen und -Kläger, die ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben, haben Anspruch auf Schadenersatz von Volkswagen.

Ihr Schaden sei beim unwissentlichen Kauf eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgastechnik entstanden und durch den Weiterverkauf nicht entfallen, so der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. Bei der Berechnung der Schadenersatz-Summe ist demnach der erzielte Erlös zusammen mit den gefahrenen Kilometern vom Kaufpreis abzuziehen. Laut VW betrifft das rund 1000 noch offene Verfahren (Az.: VI ZR 533/20 u.a.).

Gleichzeitig entschied das oberste Zivilgericht, dass es sich nicht nachteilig für den Kläger auswirkt, wenn er eine sogenannte Wechselprämie in Anspruch genommen hat. In dem Fall hatte der Kläger seinen VW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und dafür 6000 Euro Prämie bekommen. Dieses Geld dürfen Betroffene laut BGH behalten, es wird nicht mit dem Schadenersatz verrechnet. Die Prämie habe nichts mit dem Wert des Wagens zu tun, sondern sei eine Belohnung dafür, Auto oder Marke zu wechseln.

Forderung an Bosch

Unterdessen urteilte der BGH in einem weiteren Fall, dass Anleger, deren Volkswagen-Aktien beim Auffliegen des Dieselskandals an Wert verloren, keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Zulieferer Bosch haben. Von einer Beihilfe sei hier nicht auszugehen, so der Bundesgerichtshof am Dienstag. Die Entscheidung bezieht sich rein auf Aktionärsklagen gegen Bosch. Der Technologiekonzern hatte die Motorsteuerungs-Software geliefert, die bei der Manipulation der Abgaswerte in Millionen Diesel-Fahrzeugen zum Einsatz kam (Az.: II ZR 152/20 u.a.).

Am OLG Braunschweig läuft seit 2018 ein Musterverfahren gegen VW. Dafür lasse sich aus dem BGH-Urteil nichts ableiten, so der Vorsitzende Richter Ingo Drescher.

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