verbraucher Recht auf aktuelle Software
Ein Gesetz, das der Bundestag am Freitag verabschiedet hat, verpflichtet Anbieter zur regelmäßigen Aktualisierung ihrer Produkte. Die Regelungen gelten auch für reine Digitalprodukte wie Apps, E-Books oder Streamingdienste. Damit sollen das Funktionieren und die IT-Sicherheit der Geräte und Dienstleistungen langfristig gewährleistet bleiben.
Für welchen Zeitraum die Update-Pflicht gilt, ist allerdings nicht ausdrücklich festgeschrieben. Im Gesetz ist nur von einem Zeitraum die Rede, die der Kunde „aufgrund der Art und des Zwecks“ des erworbenen Geräts erwarten könne.
Auch bei Beschädigungen besser gestellt
Rechtlich besser gestellt werden Verbraucher auch im Fall eines beschädigten Produkts. Bislang lag ein Gewährleistungsfall in der Regel in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf vor. In Zukunft gilt hingegen zwölf Monate lang die Vermutung, dass der vorliegende Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Vertragslaufzeiten beschränkt
Die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios werden gesetzlich beschränkt, um den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag ebenfalls am Freitag verabschiedet. Eine automatische Verlängerung von befristeten Verträgen soll demnach nur noch sehr eingeschränkt möglich sein. Verlängerungsklauseln seien nur noch wirksam, wenn sie die Verlängerung auf unbestimmte Zeit vorsehen und dem anderen Vertragsteil ein vertragliches Kündigungsrecht einräumen.