Wirtschaft Rückkehrrecht in Vollzeit

«Berlin.»Die Bundesregierung hat das lange umstrittene Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte gestern den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

„Im Kern geht es darum, dass die Arbeit zum Leben passt“, sagte Heil. Gestaffelt nach Betriebsgrößen sollen Arbeitnehmer ein Recht auf Rückkehr in ihren Vollzeitjob erhalten, wenn sie für eine von vornherein befristete Dauer in Teilzeit wechseln. Das würde für etwa 22 Millionen Beschäftigte gelten. Für derzeitige Teilzeitbeschäftigte soll es leichter werden, ihren Wunsch auf Vollzeit gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar in Kraft treten. Der Bundestag muss über den Gesetzentwurf noch entscheiden. CSU-Minister in der Bundesregierung brachten ihre Bedenken laut Heil in einer Protokollnotiz zum Ausdruck. Vor allem die Beweislastumkehr zugunsten von derzeitigen Teilzeitbeschäftigten war bei den Arbeitgebern auf Widerstand gestoßen. Mit deren Spitzenverband und den Gewerkschaften verständigte sich Heil aber auf eine Klarstellung in der Gesetzesbegründung, dass Arbeitgeber keine neuen Arbeitsplätze schaffen müssten, um einen Wunsch auf Vollzeit zu erfüllen: „Deswegen kann man das verwehren, wenn kein freier Arbeitsplatz da ist.“ Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall kritisierte das Vorhaben dennoch. „Ein weiteres Mal sollen erfundene Problem gelöst werden“, teilte der Verband mit. Wenn eine Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit scheitere, dann an fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und nicht am Willen der Arbeitgeber. Aus Sicht der IG Metall haben dagegen „Hunderttausende Frauen und Männer die Möglichkeit, der Teilzeitfalle zu entkommen“. Heil verwies darauf, dass die Neuregelungen „Brücken von der Teilzeit in die Vollzeit, aber auch umgekehrt“ bauten. Fast eine Million Beschäftigte wollten ihre Arbeitszeit reduzieren, während 1,8 Millionen Beschäftigte gerne mehr arbeiten wollten. Das Recht auf befristete Teilzeit wird es nur in Betrieben mit mindestens 46 Beschäftigten geben. Für Unternehmen mit bis 200 Mitarbeitern soll eine Zumutbarkeitsgrenze gezogen werden: Sie müssen nur jedem 15. Beschäftigten eine befristete Teilzeit gewähren.

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