Rechts-Tipp Oldtimer: Ärger wegen kaputter Klimaanlage

Wer einen Young- oder Oldtimer fährt (hier ein Symbolfoto), muss sich auf technische Probleme gefasst machen.
Wer einen Young- oder Oldtimer fährt (hier ein Symbolfoto), muss sich auf technische Probleme gefasst machen.

Im Streit über Reparaturkosten nach dem Kauf eines Oldtimers muss das Landgericht im hessischen Limburg neu verhandeln und entscheiden. Der Käufer hatte sich an den Bundesgerichtshof (BGH) gewandt, der das Limburger Urteil aufhob. Es ging um eine defekte Klimaanlage (Az.: VIII ZR 161/23).

Der Kläger hatte das damals fast 40 Jahre alte Auto, einen Mercedes mit einer Laufleistung von rund 150.000 Kilometern, im März 2021 für 25.000 Euro von privat gekauft. Der Verkäufer schrieb in der Anzeige im Internet, dass die Klimaanlage einwandfrei funktioniere. Der Verkauf erfolge „unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung“. Beide machten zusammen eine Probefahrt und unterschrieben dann einen Kaufvertrag. Auch darin wurde eine Gewährleistung ausgeschlossen.

Zwei Monate später bemerkte der Käufer, dass die Klimaanlage nicht funktionierte. Er schrieb eine E-Mail an den Verkäufer, der aber mögliche Ansprüche zurückwies. Der Käufer ließ die Klimaanlage dann selbst reparieren und forderte vor Gericht vom Verkäufer die Hälfte der Reparaturkosten, etwa 1750 Euro, zurück. In Limburg hatte er damit zunächst keinen Erfolg.

Immer damit rechnen?

Das Landgericht war der Meinung, dass der Gewährleistungsausschluss sich auch auf Mängel an der Klimaanlage erstrecke. Bei einem 40 Jahre alten Wagen müsse immer damit gerechnet werden, dass etwas kaputtgehe, argumentierte das Gericht – auch wenn es sich um ein hochwertiges und gepflegtes Auto handle.

Der BGH sah die Sache aber anders. Der Verkäufer könne sich hier nicht auf den Ausschluss der Gewährleistung berufen, erklärte er. Wenn eine bestimmte Beschaffenheit ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart werde, gelte ein zusätzlich vereinbarter Haftungsausschluss nur für weitere Mängel. Der Verkäufer habe schon in der Verkaufsanzeige im Internet geschrieben, dass die Klimaanlage funktioniere.

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