Corona-Insolvenzen
Die Zombies kommen
Das Krisentelefon bei der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz steht nicht mehr still. Und mit jedem weiteren Lockdown-Tag klingen die Hilferufe aus der Pfälzer Wirtschaft verzweifelter. „Die Nachfolge meines Unternehmens war gesichert, hat sich nun aber zerschlagen“, sagt ein Gastronom aus der Region. Die Zukunft seiner 16 Mitarbeiter sowie seine Altersvorsorge ständen auf dem Spiel, wenn er nicht bald wieder öffnen dürfe. „Mein Unternehmen war gesund, jetzt stehe ich vor einem Scherbenhaufen. Ich habe immer einen Weg gefunden, aber jetzt weiß ich einfach nicht mehr weiter.“
Je länger der zweite Lockdown dauert, desto heikler wird die Lage für viele Unternehmen in der Pfalz. „Anders als im ersten Lockdown gehe es diesmal bei den betroffenen Unternehmen um die nackte Existenz“, sagt Jürgen Vogel, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Pfalz. Es sei erschütternd mitzuerleben, wie die Lebenswerke vieler Menschen zurzeit einfach zerbröseln würden.
Zehntausende Firmen sehen sich vor der Insolvenz
Nach einem Jahr Corona in Deutschland steht vielen Unternehmern das Wasser bis zum Hals. Fünf Prozent der Betriebe hierzulande sehen sich von Insolvenz bedroht. Das geht aus einer Konjunkturumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) hervor. Nach DIHK-Angaben wären dies hochgerechnet rund 175.000 Unternehmen. In der Pfalz sind die Aussichten ähnlich düster. Hier befürchten vier Prozent der Firmen, in eine Insolvenz abzurutschen.
Verschärft wird die Lage durch die schleppende Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfen. Von den versprochenen Milliarden für zwangsgeschlossene Läden und Lokale wurde bislang nur ein Bruchteil ausgezahlt. Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Hotel- und Gaststättenverbands haben bis Ende vergangener Woche lediglich 27 Prozent der Betriebe die Novemberhilfen vollständig erhalten. Für den Dezember ist bei so gut wie keinem Antragsteller die volle Summe auf dem Konto eingegangen. Etwas positiver schätzt man die Situation bei der IHK Pfalz ein. Dort geht man davon aus, dass im Laufe dieser Woche mehr als 60 Prozent der Hilfen für die Monate November und Dezember ausgezahlt wurden.
Modehändler in der Krise besonders betroffen
Niemand wird allein gelassen, hieß es vor dem Lockdown vielerorten in der Politik. Verlassen fühlt sich aber Jörg Lorenzen, Geschäftsführer zweier Modeboutiquen in der Maximilianstraße in Speyer. In den Schaufenstern hängt noch die Wintermode, von der Lorenzen nicht weiß, ob er sie überhaupt noch verkaufen kann. Seit 30 Jahren führt die Familie Lorenzen das Modegeschäft Weiss, vor rund fünf Jahren kam ein paar Häuser weiter die Boutique M 26 hinzu.
Jetzt blickt die Familie in eine unsichere Zukunft. Um 30 Prozent brach der Umsatz vergangenes Jahr ein. Was umso schwerer wiegt, wenn man weiß, dass das Unternehmen in den vergangenen Jahren stets zugelegt und sich vergrößert hat – trotz der immer stärker werdenden Online-Konkurrenz. „Wir konnten unsere Umsätze jährlich steigern“, sagt Lorenzen. Jetzt aber geht der Lockdown an die Reserven, neue Warenlieferungen musste er nach hinten schieben oder sie fallen ganz aus. „Wenn wir nicht demnächst wieder öffnen, ist es bald ganz schnell vorbei“, sagt der 48-Jährige. Dabei denkt er vor allem an seine zehn Angestellten, die derzeit alle in Kurzarbeit sind.
Seine letzte Hoffnung sind die Überbrückungshilfen III, die der Handel in Anspruch nehmen kann. Allerdings werden diese wohl frühestens in der letzten Februarwoche ausgezahlt werden, vermutet man bei der IHK. „Bis heute lässt sich nicht mal ein Antragsformular herunterladen“, berichtet Lorenzen. Aber er will durchhalten, irgendwie, bis die Hilfen endlich fließen und er seine Lieferanten wieder bezahlen kann – damit bald auch die neue Frühjahrskollektion in den Schaufenstern hängt.
„Da laufen einige Zombies rum“
In den offiziellen Insolvenzstatistiken ist von der sich anbahnenden Wirtschaftskrise indes nichts zu sehen. Im Gegenteil: 2020 haben in Deutschland so wenige Firmen Insolvenz angemeldet wie seit einem Vierteljahrhundert nicht mehr. Auch in Rheinland-Pfalz sank die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres um fast acht Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems stellten 501 Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Auch für Oktober und November letzten Jahres zeichnet sich keine neue Entwicklung ab, die beantragten Unternehmensinsolvenzen liegen weiterhin deutlich unter denen der Vorjahre.
Doch was sagen diese Zahlen noch aus, wenn sich die Statistik längst von der Wirklichkeit entkoppelt hat? Im vergangenen Frühjahr hatte die Bundesregierung den Chefs pandemiegeschädigter Firmen erlaubt, auf einen Insolvenzantrag zu verzichten. Ursprünglich sollten die Erleichterungen nur bis Herbst gelten. Doch dann wurde die Rückkehr zur Insolvenznormalität immer wieder vertagt, kürzlich auf den 30. April. Zumindest für jene Firmen, die lediglich überschuldet (siehe Kasten), aber noch nicht zahlungsunfähig sind. „Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hat dazu geführt, dass sich derzeit Unternehmen legal am Markt bewegen, die unter normalen Umständen gar nicht mehr existieren dürften“, sagt Vogel. „Da laufen einige Zombies rum.“ Die Wirtschaftsauskunft Creditreform schätzt, dass bis zum Frühjahr die Zahl der verdeckt überschuldeten Unternehmen hierzulande aufgrund der verlängerten Regelung auf 800.000 ansteigen wird.
Vertrauen in den Markt geht verloren
Es ist die Furcht vor solchen „Zombies“, die Jürgen Vogel zum Gegner weiterer Verlängerungen macht. Anfangs sei die Aussetzung sicher das richtige Mittel gewesen, meint er. Aber je länger notwendige Insolvenzen in die Zukunft verschoben würden, desto mehr gehe das Vertrauen in den Markt verloren. Unser Wirtschaftssystem lebt davon, dass auf den Geschäftspartner Verlass ist, und diese Vertrauenswürdigkeit wird durch die Insolvenzvorschriften gesichert. Denn wer schließt schon Verträge mit einem Unternehmen ab, das in wenigen Monaten vielleicht gar nicht mehr existiert?
Würden Deutschlands Geschäftsführer dazu verpflichtet, ab dem 1. Mai wie vor der Corona-Pandemie vor den Insolvenzgerichten die Bücher zu öffnen, drohte ein Massensterben der Unternehmen. „Es rollt eine Insolvenzwelle auf uns zu“, da ist sich der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK Pfalz sicher. Besonders hart werde es den Modehandel treffen mit Pleiten im zweistelligen Prozentbereich. Einen Tsunami an Insolvenzen sieht Gereon Haumann, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Rheinland-Pfalz, auf das Gastgewerbe zurollen – sollte das Insolvenzrecht im Mai wieder in seiner ursprünglichen Form in Kraft treten. Seine Prognose: Ein Viertel der rheinland-pfälzischen Betriebe könnte von der Bildfläche verschwinden.
Geschäftsführern drohen Strafen
Im Gegensatz zu Jürgen Vogel setzt er sich für eine Aussetzung der Insolvenzantragpflicht bis Ende September ein. Nur so hätte das Gastgewerbe überhaupt eine Chance, nach dem Lockdown wieder auf die Beine zu kommen. Haumann erkennt keinen Sinn darin, Unternehmen während des Lockdowns mit Steuermitteln am Leben zu erhalten, um sie dann kurz nach Wiedereröffnung in die Pleite zu zwingen. Das käme „staatlicher Sterbebegleitung“ gleich, meint er. Für viele Betriebe sei die Aussetzung der Antragspflicht der letzte rettende Strohhalm.
Ein Halm, der allerdings unter der Schuldenlast des einen oder anderen Unternehmens brechen würde. „Meine tägliche Beratungspraxis bestätigt, dass bei vielen Geschäftsführern der falsche Eindruck entstanden ist, dass die Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen, auch weiterhin ganz ausgesetzt sei“, sagt der Rechtsanwalt Christoph Wienen von der Ludwigshafener Kanzlei „Wienen, Pfeiffer und Hartl“. Er ist seit zwanzig Jahren als Fachanwalt für Insolvenzrecht tätig. Er betont, dass dies seit Herbst 2020 aber nur im Falle der pandemiebedingten Überschuldung, nicht bei vorliegender Zahlungsunfähigkeit gelte.
Die zivil- und strafrechtlichen Risiken eines unterlassenen Insolvenzantrags würden von Geschäftsführern oft gar nicht gesehen. Dies erklärt laut Wienen auch, dass die befürchtete Insolvenzantragswelle ab Oktober wegen Zahlungsunfähigkeit bisher ausgeblieben ist. Bei der IHK blickt man ähnlich besorgt auf die Situation: „Etliche Geschäftsführer kleinerer Krisenfirmen haben bei den Insolvenzregelungen den Überblick verloren und wissen gar nicht, ob sie nun eigentlich Insolvenz anmelden müssen oder nicht“, sagt Vogel. Wenn man ums Überleben kämpfe, sei man eben nicht immer Herr über die Geschäftszahlen, meint er.
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
In der Praxis spielt Überschuldung als Insolvenzgrund laut dem Rechtsanwalt Christoph Wienen aber sowieso nur eine untergeordnete Rolle. Die meisten Insolvenzen werden von den Unternehmen beziehungsweise ihren Gläubigern aufgrund von Zahlungsunfähigkeit beantragt. Diese liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, 90 Prozent seiner Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen zu begleichen. Einfacher formuliert, ist eine Firma dann zahlungsunfähig, wenn die Geldmittel, die zur schnellen Zahlung bereitstehen (wie Guthaben auf dem Bankkonto oder Bargeld) insgesamt weniger sind, als das, was noch an Rechnungen und Löhnen aktuell zu zahlen ist.
In diesem Fall sind Firmen seit Oktober wieder verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht zu stellen. Ansonsten liegt eine Insolvenzverschleppung vor.