Rheinpfalz Unmut unter Verwaltungsmitarbeitern

Vor allem die Briefwahl ist aufwenig und stressig.
Vor allem die Briefwahl ist aufwenig und stressig.

Unter Mitarbeitern der Kreisverwaltung gibt es Ärger wegen der Wahl. Bisher gab es für Wahlvorstände in Briefwahlbezirken freie Tage als Ausgleich. Mit dieser Regelung hat Landrätin Susanne Ganster gebrochen, was zu „Unmut“ unter der Belegschaft geführt habe, wie der Personalrat bestätigte. Durch die Neuregelung hat die Verwaltung 32.000 Euro gespart.

„Die Berufung in einen Wahlvorstand ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Jeder Bürger ist verpflichtet, diese zu übernehmen, so auch die Mitarbeiter der Kreisverwaltung“, erklärt Thorsten Höh, Pressesprecher der Kreisverwaltung. Das sieht Tobias Paltz, Vorsitzender des Personalrats, etwas anders. „Der Personalrat war natürlich nicht erfreut über die Entscheidung, den Freizeitausgleich als Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement in den Wahlvorständen zu streichen“, teilte Paltz auf Anfrage mit. Wobei er die Anfrage der RHEINPFALZ nicht direkt beantworten wollte, sondern dies über Höh und damit über den Schreibtisch der Landrätin tat. Bei früheren Wahlen unter Landrat Hans Jörg Duppré war es üblich, dass die Briefwahlvorstände von der Kreisverwaltung gebildet wurden. Dem wachsenden Aufwand geschuldet, sei dann erst ein halber freier Tag und später ein ganzer Tag gewährt worden, erläuterte Pressesprecher Höh. Zusätzlich gab es das sogenannte Erfrischungsgeld in Höhe von 25 Euro, das jeder bekommt, der Wahldienst leistet. Die 25 Euro wurden auch dieses Jahr bezahlt. Betroffen waren nur die Briefwahlvorstände. Bei anderen Wahlvorständen wurde bisher schon kein Freizeitausgleich gewährt, wie Verwaltungssprecher Höh betont. Es sollte somit eine Gleichbehandlung erfolgen, weshalb auch die Briefwahlvorstände keine freien Tage mehr bekommen, nennt Höh einen Grund. Beim Finanzamt gebe es eine ähnliche Regelung, so Höh. Ein weiterer Grund sei, dass die Briefwahlvorstände seit der Bundestagswahl 2017 nicht mehr von der Kreisverwaltung, sondern von den Verbandsgemeinden gebildet werden. Diese erhalten von der Kreisverwaltung die Namen der Mitarbeiter in ihrem Bereich, die dann eine Berufung zum Wahlvorstand erhielten. Sehr viele Wahlhelfer hatten den Eindruck, dass fast ausschließlich die Beschäftigten der Kreisverwaltung zu Mitgliedern von Briefwahlvorständen berufen wurden, bemängelt Personalratsvorsitzender Paltz. „In Verbindung mit der verhängten Urlaubssperre und dem Wegfall des Freizeitausgleichs fanden es viele nicht in Ordnung“, so die Beobachtung von Paltz, der darauf verwies, dass teilweise erst nach 23 Uhr am Wahltag Feierabend gemacht werden konnte. Dem Personalrat sei bewusst, dass der Anspruch auf freie Tage für Wahldienste nicht gesetzlich oder tariflich geregelt sei. Es sei dennoch üblich, dass ein öffentlicher Arbeitgeber einen Freizeitausgleich gewähre. Der Personalrat hoffe auf die Beibehaltung des Freizeitausgleichs, „um die Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements zum Ausdruck zu bringen“, meint Paltz. Gekostet hätte der Freizeitausgleich laut Pressesprecher Höh übrigens etwa 32.000 Euro. 120 Mitarbeiter haben am 26. Mai Briefwahlvorständen angehört. Bei acht Stunden Ausgleich und Personalkosten von 60.000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter kommt die Verwaltung auf die gesparten 32.000 Euro. Ob es bei der jetzigen Regelung ohne freie Tage bleibt, ist offen. Zur Optimierung von Abläufen bei der Wahl gebe es die Überlegung, die Briefwahl wieder bei der Kreisverwaltung anzusiedeln. Dann müsste auch geprüft werden, inwiefern wieder ein Ausgleich gewährt werden kann, meinte Höh.

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