Rheinpfalz Rat sagt Ja zum Bürgerentscheid

In Schopp wird es einen Bürgerentscheid über die künftige kommunale Zugehörigkeit der Gemeinde geben. Einstimmig beschloss der Gemeinderat am Mittwoch auf Antrag einer Bürgerinitiative, das Bürgerbegehren zuzulassen. Als Termin wurde Sonntag, 8. Februar, festgelegt.

Dabei sollen die Schopper die Frage beantworten, ob die Gemeinde im Rahmen der Verwaltungs- und Gebietsreform die Eingliederung in den Landkreis Südwestpfalz und zur Verbandsgemeinde (VG) Waldfischbach-Burgalben beantragt. Die Gemeinde Schopp kam mit der Funktionalreform Jahr 1972 vom damaligen Landkreis Pirmasens in den Landkreis Kaiserslautern und die VG Kaiserslautern-Süd. Diese verhandelt zurzeit mit der VG Landstuhl wegen einer Fusion. Anlass für den Gemeinderat, Alternativen zu prüfen. Der Rat hatte deshalb die Aufnahme von Verhandlungen mit der VG Waldfischbach-Burgalben angeregt. Mit Bekanntwerden dieser Absicht bildete sich im Ort eine Bürgerinitiative, die nun ein Bürgerbegehren beantragte. Dieser Antrag sei von der Verbandsgemeindeverwaltung Kaiserslautern-Süd geprüft und für zulässig befunden worden, informierte Ortschef Bernd Mayer (FWG). Aufgrund der Zahl der Wahlberechtigten sind für ein solches Begehren 117 Unterzeichner notwendig, tatsächlich sind es 481 Personen. Aloys Edrich, Sprecher der Initiative „Bürgerbefragung zur Schopper Zukunft“, betonte, dass man sich bei der Vorbereitung streng an die gesetzlichen Vorgaben gehalten habe. Der Antrag sei formell und materiell in Ordnung. Frühestmöglicher Termin für das Begehren wäre der 4. Januar 2015, so Mayer in Absprache mit Verbandsbürgermeister Uwe Unnold. Doch dafür müsste der Rat noch bis Mitte November die Stellungnahme der Gemeinde absegnen, was zeitlich nicht zu schaffen sei. Deshalb schlug Mayer den 8. Februar vor. Gerhard Kansy (Bündnis Bürger für Schopp) erschien dies zu spät, er regte den 11. Januar an. Doch nur sechs Mitglieder stimmten für diesen Tag, neun lehnten ab, es gab eine Enthaltung. Sodann beschloss das Gremium mit neun Stimmen bei sechs Gegenstimmen und einer Enthaltung als Termin den 8. Februar. Nun ist der Rat am Zug, er wird seine Auffassung zu dem Bürgerbegehren formulieren und veröffentlichen. (llw)

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